Seit der Freigabe der efREporter4-Version 4.5.0 können Auszahlungsbuchungen (AZ) im efREporter4 erfasst werden. Auch in der Förderperiode 2021 – 2027 wird bei der Wahl des Korrekturbuchungssatzes im efREporter4 zu unterscheiden sein, ob es sich um Korrekturen aufgrund von inhaltlichen finanziellen Fehlern (z. B. fehlende Nachweise, Fördervoraussetzungen nicht eingehalten, etc.) – hierfür wird künftig die Buchungsart „FA“( Finanzieller Abzug, ersetzt bisherige FWZ/WZ-Buchungen) zu verwenden sein - oder ob es sich um Korrekturen aufgrund Schreib- und/oder Zuordnungsfehlern - hierfür wird weiterhin die Buchungsart "FB-AZ" (Finanzielle Berichtigung einer Auszahlung) zu verwenden sein - handelt.
Sofern zu erfassten Auszahlungsbuchungen bereits eine Korrekturnotwendigkeit besteht und solange die Erfassung von Korrekturbuchungen, bezogen auf die AZ-Buchungen, noch nicht im efREporter4 möglich ist, bietet die EU-Verwaltungsbehörde als Hilfestellung eine Erfassungsvorlage für diese Zahlungsarten an. Mit der Verwendung dieser Vorlagen und dem damit verbundenen Vorhalten der benötigen Informationen wird davon ausgegangen, dass dies eine Erleichterung für die Nacherfassung nach der Umsetzung der entsprechenden Zahlungsarten im efREporter4 darstellt.
Diese Korrekturbuchungen sind nach der Umsetzung der Zahlungsarten unverzüglich im efREporter4 nachzuerfassen.
Anhang 1: Erfassungsvorlage der Zahlungsart FB-AZ ("Finanzielle Berichtigung (FB) zu einer Auszahlung (AZ)")
24_11_04_Erfassungsvorlage_FB-AZ.xlsx
Anhang 2: Erfassungsvorlage der Zahlungsart FA ("Finanzieller Abzug")