Erhebt der Begünstigte personenbezogene Daten z. B. aus Anlass einer EU-Förderung, sind die Betroffenen dieser personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) über die Verarbeitung zu informieren. Um die Begünstigten von Vorhaben des ESF+ oder des EFRE/JTF-Programms bei Ihren Informationspflichten zu unterstützen, werden Muster mit allen aus Sicht der EU-Förderung relevanten Informationen bereitgestellt. 

Die Muster sind um weitere Angaben zu ergänzen, insbesondere zur datenverantwortlichen Stelle. Dies ist die Stelle, welche die Daten erstmals beim Betroffenen (hier dem Auftragnehmer oder dem Teilnehmer) erhebt. Dies ist regelmäßig der Begünstigte selbst.

Ergänzungen sind zudem erforderlich, wenn

  • weitere personenbezogene Daten erhoben bzw. verarbeitet werden,
  • die Datenerhebung und -verarbeitung zu weiteren Zwecken oder auf Basis weiterer Rechtsgrundlagen erfolgt,
  • die personenbezogenen Daten auch weiteren Stellen gegenüber offengelegt bzw. von diesen verarbeitet werden oder
  • längere Aufbewahrungsfristen gelten.

Für Ergänzungen sind in den Mustern entsprechende Platzhalter oder Auswahlfelder vorhanden.


Muster: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Auftragnehmer bei öffentlicher Auftragsvergabe an EFRE, JTF oder ESF+ geförderten Vorhaben

 → 24_11_18_Muster_Datenschutzhinweise_AN.docx

Muster: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Teilnehmer an ESF+ oder JTF geförderten Vorhaben

 → 24_11_18_Muster_Datenschutzhinweise_TN.docx

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