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Sofern zu erfassten Auszahlungsbuchungen bereits eine Korrekturnotwendigkeit besteht und solange die Erfassung von Korrekturbuchungen, bezogen auf die AZ-Buchungen, noch nicht im efREporter4 möglich ist, bietet die EU-Verwaltungsbehörde als Hilfestellung eine Erfassungsvorlage für diese Zahlungsarten an. Mit der Verwendung dieser Vorlagen und dem damit verbundenen Vorhalten der benötigen Informationen , wird davon ausgegangen, dass dies eine Erleichterung für die Nacherfassung nach der Umsetzung der entsprechenden Zahlungsarten im efREporter4 darstellt.
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