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Das finale Legislativpaket wurde nun am 30. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Legislativpaket* zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2021-2027: Dach-VO, EFRE/KF-VO, ESF+-VO, Interreg-VO sowie JTF-VO (Stand 30.06.2021)
*Datei mit rd. 700 Seiten, 21 MB | Das Legislativpaket umfasst folgende mit Datum vom 24. Juni 2021 angenommene Verordnungen zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2021-2027 (Reihenfolge entsprechend Amtsblatt der Europäischen Union (L 231)): Seite 1 Seite 21 Seite 60 Seite 94 Seite 159 Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik ->Berichtigung Erwägungsgrund 27 + 29: Berichtigt wurden lediglich redaktionelle Fehler (falsche Nummerierungen zitierten in VO Bezeichnungen). Damit liegt eine wichtige Grundlage für die weitere Vorbereitung und Ausgestaltung des EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021-2027 vor. |
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Politische Einigung über die Dachverordnung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung
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Weitere ausführliche Informationen zur künftigen Förderperiode 2021-2027 stehen für Interessierte direkt auf der Website der Europäischen Kommission bereit.
Rechtstext und Fördergebietskarte EFRE und ESF+ für Deutschland - und damit auch für Sachsen-Anhalt | |||||||
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Quelle: https://ec.europa.eu/regional_policy/index.cfm?action=publications.details&languageCode=en&publicationId=1442 (Stand 19.08.2021) | Am 09.07.2021 wurde im EU-Amtsblatt der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission zur Festlegung der deutschen Fördergebiete 2021-2027 veröffentlicht. Maßgeblich für Sachsen-Anhalt ist der Artikel 1 Absatz 2 –> Regionen, die im Rahmen der Kategorie „Übergangsregionen“ für eine Förderung aus dem EFRE und dem ESF+ infrage kommen. Aus dem damit verbundenen Anhang II geht hervor, dass Sachsen-Anhalt unter die Übergangsregionen fällt und der NUTS-Region Kennziffer „DEE0“ zugeordnet wurde. Den Link zum Rechtstext finden Sie hier. Des Weiteren wurde die Fördergebietskarte für den Europäischen Regionalfonds (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Deutschland 2021-2027 und damit auch für Sachsen-Anhalt am 22.07.2021 veröffentlicht. Den Link zur Fördergebietskarte 2021-2027 finden Sie hier. |
Gestaltung der neuen Förderperiode 2021-2027 in Sachsen-Anhalt
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