Bezeichnung des Erlasses


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V12.8 und ESF V7.4

Anlage:

Finanzplan EFRE V12.8 (Excel-Datei)

Finanzplan ESF V7.4 (Excel-Datei)

Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V12.7

Anlage:

Finanzplan EFRE V12.7 (Excel-Datei)

Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V12.6

Anlage:

Finanzplan EFRE V12.6 (Excel-Datei)

Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V12.5 und ESF V7.3

Anlage:

Finanzplan EFRE V12.5 (Excel-Datei)

Finanzplan ESF V7.3 (Excel-Datei)

Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V12.4

Anlage: Finanzplan EFRE V12.4 (Excel-Datei)

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Einführungserlass des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF/JTF) zur Datenerfassung für die Programmversion 2.3.0 im IT-System efREporter3 für Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Mit der Produktivsetzung der Programmversion ZES 2.3.0 - siehe aktualisierte „Anlage 1 zum Erlass" - werden folgende Prozesse freigegeben:

  • „Vorhaben widerrufen",
  • „Vorhaben abschließen",
  • „Offene Vorhaben kennzeichnen“

Dieser Erlass tritt am 08. Juni 2023 in Kraft und hebt den Einführungserlass zum IT-System efREporter3 vom 18.11.2021 auf.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V12.3

Anlage: Finanzplan EFRE V12.3 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V12.2

Anlage: Finanzplan EFRE V12.2 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V7.2

Anlage: Finanzplan ESF V7.2 (Excel-Datei)


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 2. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF) zum Abschluss der Förderperiode 2014-2020 EFRE/ESF vom 06.03.2019

Anlage 1: Liste der nicht funktionierenden Vorhaben (Excel-Datei)
Anlage 2: Liste der ausgesetzten Vorhaben (Excel-Datei)

Der Erlass zum Abschluss der Förderperiode 2014-2020 wurde in Bezug auf die Fristen sowie die Thematik „offene Vorhaben und entsprechende Dokumentationspflichten“ überarbeitet bzw. ergänzt.

Am 14.12.2022 hat die EU-KOM die geänderten „Leitlinien für den Abschluss von operationellen Programmen, für die eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds oder dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds genehmigt wurde, sowie von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfen (IPA II) (2014-2020)“ (2022/C474/01) - im Weiteren als Abschlussleitlinien bezeichnet - vorgelegt. Sie erhalten hier den auf dieser Grundlage geänderten Erlass der EU-Verwaltungsbehörde  EFRE/ESF/JTF zum Abschluss der Förderperiode 2014-2020 nebst Anlagen. Die geänderten Abschlussleitlinien finden sie auf den Seiten der Europäischen Kommission und im Vademecum unter 2.1.6. Leitlinien KOM - Vademecum - Confluence efREporter

Die bisherigen Dokumente finden Sie unter dem Datum vom 06.02.2019 (Erlass); die 1. Änderung zum Erlass unter Datum vom 21.02.2021


Leitfaden zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten in der FP 2014-2020 (Stand 12.12.2022)

Anlage: Erlass - 4. Änderung (Stand 12.12.2022)
Anlage: Mustermeldetabelle (Excel-Datei, Stand 12.12.2022)*
Anlage: Vorlage von Informationen zu nicht wiedereinziehbaren Beträgen (Excel-Datei, Stand 29.06.2018)

Folgende Änderungen wurden umgesetzt:

  • Anpassung des Meldeverfahrens
  • Anpassung der Muster-Meldetabelle, insbesondere in Bezug auf die Kenntlichmachung der zu befüllenden Felder

Alle Änderungen im Leitfaden sind (farblich) kenntlich gemacht.

Die bisherigen Dokumente finden Sie unter den folgenden Datumsangaben: Erlass siehe Datum 08.08.2017; die 1. Änderung zum Erlass siehe Datum 29.06.2018; die 2. Änderung zum Erlass siehe Datum vom 13.11.2019; die 3. Änderung zum Erlass siehe Datum vom 03.06.2021.

 

Hinweis: Für Fälle der Förderperioden bis 2007 und 2007-2013 gelten die entsprechenden Leitfäden fort, bitte jedoch die o. a. Mustermeldetabelle verwenden.

L_Unregelmaessigkeiten_2000-2006_12_03_16.pdf
L_Unregelmaessigkeiten_2007-2013_12_03_15.pdf

*Die Meldetabellen werden aufgrund ihres Umfangs nicht zum Ausdrucken empfohlen.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V12.1 und ESF V7.1

Anlage: Finanzplan EFRE V12.1 (Excel-Datei)
Anlage: Finanzplan ESF V7.1 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V11.1
Anlage: Finanzplan EFRE V11.1 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V6.2
Anlage: Finanzplan ESF 6.2 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V10.1
Anlage: Finanzplan EFRE V10.1 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V6.1
Anlage: Finanzplan ESF V6.1 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V5.1
Anlage: Finanzplan ESF V5.1 (Excel-Datei)


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE/ESF 2014-2020 Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Aussteuerung der Förderperiode 2014-2020, hier: Erfassungsregel für nicht-erstattungsrelevante Mittelgeber für künftige Buchungen im efREporter3

Im Hinblick auf den Abschluss der Förderperiode 2014-2020 und einer möglichst vollständigen Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden EU-Mittel wird die Erfassung von nicht-erstattungsrelevanten Mittelgebern für Buchungen, die noch nicht im efREporter3 erfasst wurden, neu geregelt. Es gilt zu gewährleisten, dass alle geprüften und förderfähigen Gesamtausgaben bei der EU-Kommission zur Erstattung angemeldet werden können. Dies wiederum begünstigt ebenso die n+3-Zielerreichung bis zum Jahr 2023.

Der Erlass tritt am 29. April 2022 in Kraft.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V9.1
Anlage: Finanzplan EFRE V9.1 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V4.2
Anlage: Finanzplan ESF V4.2 (Excel-Datei)


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020: Umsetzung der Vor-Ort-Überprüfungen 2022

Hinweise zur Umsetzung der Vor-Ort-Überprüfungen im Jahr 2022 gemäß Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in den Operationellen Programmen EFRE/ESF 20142020 in der überarbeiteten Fassung der 2. Änderung vom 24.04.2020

Um die erforderlichen VOÜ verordnungskonform aus 2020 sowie ggf. auch 2021 nachzuholen und zu den ausgewählten Vorhaben in 2021 angemessen durchzuführen, lässt die EU-VB EFRE/ESF auch in 2022 erleichternde Maßnahmen bei der Durchführung der VOÜ zu. Im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Abschluss der FP 2014-2020 werden diese Ausnahmeregelungen vorerst bis 30.06.2022 begrenzt (siehe Punkt IV. Gültigkeit).

Hinweis: Das Dokument nimmt Bezug auf die Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen vom 29.03.2019 (in der geänderten Fassung vom 24.04.2020).


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V8.1 und ESF V4.1

Anlage: Finanzplan EFRE V8.1 (Excel-Datei)
Anlage: Finanzplan ESF V4.1 (Excel-Datei)


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Einführungserlass des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF) zur Datenerfassung für die Programmversion 2.2.0 im IT-System efREporter3 für Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Mit der Produktivsetzung der Programmversion ZES 2.2.0 - siehe aktualisierte „Anlage 1 zum Erlass - sind im Prozess „Abrechnungszahlungen erfassen" folgende Zahlungsarten freigegeben:

  • „Finanzielle Berichtigung zu einer Forderung auf Wiedereinziehung" (FB-FWZ),
  • „Finanzielle Berichtigung zu einer Wiedereinziehung" (FB-WZ), und
  • „Finanzielle Berichtigung zu einem Nicht wiedereinziehbaren Betrag" (FB-NWZ).

Dieser Erlass tritt am 19.11.2021 in Kraft und hebt die bisherigen Einführungserlasse zum IT-System efREporter3 vom 29.11.2016, 02.06.2017, 07.09.2017, 14.09.2017, 27.06.2018, 15.01.2020 sowie 09.10.2020 auf.


EU-Strukturfonds der Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 Operationelle Programme EFRE/ESF: Erlass zur Abschaltung des IT-Systems efREporter2 und zur Weiterpflege von noch offenen Projekten der Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013

Anlage: Vorlage Projekteingaben und administrative Bereinigungen efREporter2 (Stand 20.10.2021)

Verfahren zur Projektaktualisierung: Sämtliche relevanten Projektänderungen – insbesondere der Projektzustand – müssen nun mit Hilfe einer Excel-Datei (siehe Anlage) in Anlehnung an das bisherige Formblatt per E-Mail an die EU-Bescheinigungsbehörde EFRE/ESF (EU-BB) und die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF (EU-VB) übermittelt werden. Die Projektaktualisierungen sollen zeitnah nach Eintritt der relevanten Änderung erfolgen. Bei Projekten mit vereinbarten Ratenzahlungen ist eine jährliche Aktualisierung jeweils zum 30.06. im Folgemonat ausreichend. Aufgrund der Abschaltung des IT-Systems efREporter2 ist eine Zusendung von Projektberichten nicht mehr möglich; die EU-Behörden bestätigen künftig die Aktualisierung.

Die Regelungen gelten mit Veröffentlichung des Erlasses und heben den Erlass der EU-VB vom 22.05.2019 zur Änderung der Verfahrensweise zum efREporter2 und Verfahrensweise nach Abschaltung der Schnittstelle zum efREporter2 auf.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 1. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Einführung eines Monitorings zur Datenqualität

Die Aktualisierung erfolgte auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zum bisherigen Datenmonitoring basierend auf Vorhabensdaten lt. efREporter3 und der aktuellen Erlasslage.

Die Regelungen gelten mit Veröffentlichung des Erlasses und heben den Erlass „Einführung eines Monitorings zur Datenqualität ab 01.08.2019“ vom 05. August 2019 auf.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 2. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Indikatorenerfassung und –pflege

Anlage: Indikatorenerfassung und -pflege EFRE/ESF (inkl. Teilnehmendendaten im ESF) EFRE/ESF Förderperiode 2014-2020 (Stand 14.10.2021) *)
Anlage: Indikatorenerfassung und -pflege EFRE/ESF (Stand 14.10.2021) - Änderungsmodus *)

Im Wesentlichen wurden die Indikatoren des ESF und EFRE im Zusammenhang mit COVID-19 eingepflegt sowie redaktionelle Korrekturen und Aktualisierungen vorgenommen. Darüber hinaus wurde der Erlass um den Anhang VII – Anleitung zur Erstellung einer Datenbankenabfrage der TN-Indikatoren ESF – erweitert.

Der Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

Hinweis: Die 1. Änderung des Erlasses finden Sie unter dem Datum 18.10.2018.

*) Sie finden die Aktualisierung des Leitfadens "Indikatorenerfassung und -pflege EFRE/ESF" (Anlage) auch unter dem Link "Arbeitspapiere und Leitfäden".


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020: Vertragsänderungen in Folge von Preissteigerungen

Hinweise der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF zum Umgang mit förderrechtlichen Konsequenzen bei wesentlichen Vertragsänderungen aufgrund der aktuellen Baukostensteigerungen durch die Corona-Krise ->Vertragsänderungen bzw. -rücktritte wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsprüfungen der Bewilligungsstellen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

1. Prüfung von Ausgaben aus bereits bestehenden Verträgen
2. Prüfung des Baufortschrittes der Vorhaben
3. Vergabe neuer Aufträge


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V3.1
Anlage: Finanzplan ESF V3.1 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V7.1
Anlage: Finanzplan EFRE V7.1 (Excel-Datei)


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zum Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns

Der Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung am 27.08.2021 in Kraft und gilt ohne zeitliche Einschränkungen in der FP 2014-2020 für ERFE- und ESF-Vorhaben, deren Anträge nach dem Inkrafttreten des Erlasses gestellt werden - unabhängig von den diesbezüglichen Hinweisen des Ministeriums der Finanzen zum Zuwendungsrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie (zuletzt geändert am 31.05.2021, Az.: 21-04011-1073/1/36492/2021). Bitte beachten Sie die sachlichen Einschränkungen für die Anwendung des Erlasses.

Ein Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn für Antragsteller ist als Anlage im Erlass integriert.


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020: Änderung der Gestaltungsleitlinien sowie Regelungen zur Förderfähigkeit ab 01.02.2020 für im Rahmen von REACT-EU umgesetzte Vorhaben

Der Erlass* greift die folgenden Themen auf:

  • Gestaltungsleitlinien, u.a. REACT-EU EFRE- bzw. ESF-Signet sowie überarbeitete Plakatvorlagen
  • Förderfähigkeit von Vorhaben ab 01.02.2020 (Sonderregelung)

Anlage 1: EFRE-Signet-Paar REACT-EU
Anlage 2: ESF-Signet-Paar REACT-EU

Hinweis: Den Leitfaden für Begünstigte von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der die Vorgaben für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen in der FP 2014-2020 enthält, finden Sie hier im Vademecum unter dem Kapitel 6.

*Die Regelungen gelten ab Veröffentlichung des Erlasses ohne zeitliche Einschränkungen in der FP 2014-2020.


Zum Thema eCohesion-Portal Sachsen-Anhalt wurden die Grundlagendokumente aktualisiert – in Ergänzung des Einführungserlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds) mit Datum vom 18.12.2017, des Erlasses zur 1. Erweiterung des eCohesion-Portals mit Datum vom 07.06.2018, unter dem auch Anlagen mit Datum 28.02.2019 eingestellt sind.

Anlage: Anleitung für Nutzende (Begünstigte / Empfänger von Fördermitteln aus dem EFRE oder dem ESF; Version 9, Stand 15.04.2024)
Anlage: Anleitung für Sachbearbeitende (Version 8, Stand 15.04.2024)

Zugang: In wenigen Schritten zum eCohesion-Portal Sachsen-Anhalt über folgende Webadresse/URL https://www.efoerderung.sachsen-anhalt.de mit der Kurzanleitung für Nutzende (Begünstigte / Empfänger von Fördermitteln aus dem EFRE oder dem ESF; Version 6, Stand 15.04.2024).


Leitfaden zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten in der FP 2014-2020 (Stand 13.11.2019)

Anlage: Erlass - 3. Änderung (Stand 03.06.2021)
Anlage: Mustermeldetabelle (Excel-Datei, Stand 03.06.2021)*
Anlage: Vorlage von Informationen zu nicht wiedereinziehbaren Beträgen (Excel-Datei, Stand 29.06.2018)

Folgende Änderungen wurden umgesetzt:

  • Neue Auswahlfelder im Abschnitt 6 der Mustermeldetabelle
  • Definition Pflichtfelder

Alle Änderungen sind (farblich) kenntlich gemacht.

Die 4. Änderung zum Erlass und v. a. aktualisierte Dokumente (->Leitfaden, Tabellen) finden Sie eingestellt unter dem Datum vom 12.12.2022.
Die bisherigen Dokumente finden Sie unter den folgenden Datumsangaben: Erlass siehe Datum 08.08.2017; die 1. Änderung zum Erlass siehe Datum 29.06.2018; die 2. Änderung zum Erlass siehe Datum vom 13.11.2019.

 

Hinweis: Für Fälle der Förderperioden bis 2007 und 2007-2013 gelten die entsprechenden Leitfäden fort, bitte jedoch die o. a. Mustermeldetabelle verwenden.

L_Unregelmaessigkeiten_2000-2006_12_03_16.pdf
L_Unregelmaessigkeiten_2007-2013_12_03_15.pdf

*Die Meldetabellen werden aufgrund ihres Umfangs nicht zum Ausdrucken empfohlen.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V2.8
Anlage: Finanzplan ESF V2.8 (Excel-Datei)


Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 31.05.2021 zur Anpassung der Erlasse vom 15.05.2020 und 17.12.2020 mit Hinweisen für die Anwendung des (Landes-)Zuwendungsrechts vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie (Az.: 21-04011-1073/1/36492/2021) - Neufassung

A. Für bestandskräftige bzw. zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Erlasses bekanntgegebene Zuwendungsbescheide:

  1. Das Projekt wird pandemiebedingt nicht durchgeführt
  2. Das Projekt wird in geänderter Form durchgeführt
  3. Das Projekt verschiebt oder verzögert sich
  4. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (sog. Zwei-Monats-Frist)
  5. Festsetzung von Zinsforderungen
  6. Fristen und Termine für Mitteilungspflichten, Berichtspflichten
  7. Vorlage von Dokumenten und Unterlagen
  8. Prüfung von Auszahlungsanträgen
  9. Vorschusszahlungen
  10. Prüfung von Auftragsvergaben
  11. Prüfung des Besserstellungsverbotes
  12. Vor-Ort-Überprüfungen für EFRE- oder ESF sowie EGFL- und ELER-finanzierte Vorhaben

B. Für Neubewilligungen:

  1. Maßnahmebeginn
  2. Bewilligungsvoraussetzungen

Hinweise ersetzen und modifizieren nicht die geltenden Regelungen dritter Mittelgeber, insbesondere nicht das Regelwerk, das für die EU-Förderung gilt.

Bitte beachten: Die Bezugserlasse vom 15.05.2020 und vom 17.12.2020, Az.: 21-04011-1073/1 treten mit den überarbeiteten Regelungen (Neufassung) bzw. dem Erlass mit Datum vom 31.05.2021 außer Kraft.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V5.3
Anlage: Finanzplan EFRE V5.3 (Excel-Datei)


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE/ESF 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Anpassung des Verfahrens zur Änderung der Finanzpläne zu den Operationellen Programmen EFRE und ESF des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage: Aktualisierung der Anlage 2 zum Erlass zur Änderung des Prüfpfadbogens und des Finanzplans vom 29.07.2016

Mit dem vorliegenden Erlass und der damit verbundenen Aktualisierung der Anlage 2 zum Erlass zur Änderung des Prüfpfadbogens und des Finanzplans vom 29. Juli 2016 wird das Verfahren der Finanzplanumschichtungen zum Abschluss der FP 2014-2020 für die Operationellen Programme EFRE und ESF neu geregelt. Hintergrund:

  • Feinjustierungen zum Abschluss des Förderzeitraums
  • Finanzplanumschichtungen unter Nutzung der von der EU eingeräumten Vereinfachung (Art. 30 Abs. 5 der VO (EU) Nr. 1303/2013) sowie Flexibilität (Art. 130 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1303/2013)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V5.2
Anlage: Finanzplan EFRE V5.2 (Excel-Datei)


1. Änderung zum Runderlass* der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF über zuwendungs- und förderrechtliche Erleichterungen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie und zu weiteren dauerhaften Erleichterungsregelungen bei der Umsetzung der Operationellen Programme EFRE/ESF 2014-2020 vom 20.05.2020

Das derzeitige Pandemie-Geschehen lässt nicht erwarten, dass alle Prüfungen in 2021 und bedingt durch den Prüfrückstau noch in den Folgejahren uneingeschränkt durchgeführt bzw. vollständig nachgeholt werden können. Aus diesem Grund lässt die EU-Verwaltungsbehörde Erleichterungen zur Vorlage von Nachweisen und Belegen im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung und Verwendungsnachweisen zu.

Hinweis: Diese 1. Änderung ergänzt den Erlass der EU-Verwaltungsbehörde über zuwendungs- und förderrechtliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zu weiteren dauerhaften Erleichterungsregelungen bei der Umsetzung der Operationellen Programme EFRE/ESF 2014-2020 vom 20.05.2020.

*Dieser Runderlass gilt ab sofort für neue EFRE- und ESF-Vorhaben und bereits bewilligte Vorhaben, deren Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen ist.


Hinweise zur Umsetzung der Vor-Ort-Überprüfungen im Jahr 2021 gemäß Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in den Operationellen Programmen EFRE/ESF 2014-2020 in der Fassung der 2. Änderung vom 29.03.2019


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes ESF V2.7
Anlage: Finanzplan ESF V2.7 (Excel-Datei)


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 1. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zum Abschluss der Förderperiode 2014-2020 EFRE/ESF vom 06.03.2019

  • Für die Arbeiten zum Abschluss der FP 2014-2020 gilt nunmehr der 30.09.2023 als Endtermin; der 31.12.2023 für Vorhaben der Technischen Hilfe.
  • Aufgrund der besonderen Rechtslage für Vorhaben, die im Rahmen von REACT-EU gefördert werden, ist der 31.12.2023 der Stichtag für den Abschluss.


Weiterführende Hinweise zum Zuwendungsrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie: Kern der Regelungen (->für die Anwendung des Landeszuwendungsrechts) ist es, die Voraussetzungen für die notwendige zeitliche Flexibilität in der Umsetzung des Zuwendungsverhältnisses auch für die vom erneuten Lockdown betroffenen Zuwendungsverhältnisse zu schaffen.

Für bestandskräftige Zuwendungsbescheide gelten nachfolgende Modifikationen des Bezugserlasses vom 15.05.2020 (Az. 21-04011-1073/1/28778/2020):

  1. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (Zwei-Monats-Frist)
    - zu Teil A Nr. 4 des Bezugserlasses -
  2. Fristen und Termine für Mitteilungspflichten, Berichtspflichten
    - zu Teil A Nr. 6 des Bezugserlasses -
  3. Vorlage von Dokumenten und Unterlagen
    - zu Teil A Nr. 7 Abs. 1 des Bezugserlasses -

Hinweise ersetzen und modifizieren nicht die geltenden Regelungen dritter Mittelgeber, insbesondere nicht das Regelwerk, das für die EU-Förderung gilt.

Bitte beachten: Die Bezugserlasse vom 15.05.2020 und vom 17.12.2020, Az.: 21-04011-1073/1 treten mit den überarbeiteten Regelungen (Neufassung) bzw. dem Erlass mit Datum vom 31.05.2021 außer Kraft.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V5.1
Anlage: Finanzplan EFRE V5.1 (Excel-Datei)

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 3. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm EFRE für Finanzinstrumente – Hier: Erlass für den Risikokapitalfonds III

Anlage zum Erlass der EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds – EU-VB EFRE/ESF – für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm EFRE 2014-2020 für Finanzinstrumente (3. Überarbeitung) – Hier: Risikokapitalfonds III (RKF III)

*Der Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Einführungserlass des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF) zum Leitfaden für die Programmversion 2.1.0 im IT-System efREporter3 für Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Anlage 1 zum Erlass zur Datenerfassung im Zentralen efREporter3-System (ZES; Version V2.1.0; Stand 09.10.2020)

Änderung: Mit der Produktivsetzung der Programmversion ZES 2.1.0 werden folgende Prozesse und Änderungen freigegeben:

  • Redaktionelle Änderungen.
  • Anpassungen in den Berichten, so z.B. über den efREporter3-Prozess „Datenbankabfragen" neuer Bericht zu Umsetzungsstand (Übersicht, Hinweis zur n+3-Zielerreichung) stichtagsbezogen generierbar.
  • Anpassungen in den Anwendungen bzw. einige Erleichterungen, bspw. kann jetzt der Finanzplan ohne Neustart gewechselt werden (Menü Datei, Punkt Finanzplan wechseln).
  • Freigabe der Status Vorhaben in Änderung (AEB), Vorhaben in Endverwendungsnachweisprüfung (EV) und Endverwendungsnachweisprüfung abgeschlossen (EE).
  • Mit der neuen Programmversion kann nun auch der Vorhabensbericht erzeugt werden.

In der Programmversion sind vier neue Prozesse verfügbar:

  • „Vorhaben ändern",
  • „VN-Prüfung beginnen",
  • „VN-Prüfung abschließen",
  • „Vorhabensbericht anzeigen".

*Der Erlass tritt am 12.10.2020 in Kraft.

Hinweis: Weitere Erlasse finden Sie unter den Datumsangaben 15.01.2020 (V1.9.0), 27.06.2018 (V1.6.0), 14.09.2017 (V1.3.1), 07.09.2017 (V1.3.0), 02.06.2017 (V1.1.0) und unter 29.11.2016 (V1.0.0).

Bitte beachten: Mit diesem Erlass wird der Erlass vom 15.09.2017 zur Verwendung von Ortsdaten im IT-System efREporter3 für ESF-Teilnehmer mit ausländischem Wohnsitz aufgehoben.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V4.3 und ESF V2.6
Anlage: Finanzplan EFRE V4.3 (Excel-Datei)
Anlage: Finanzplan ESF V2.6 (Excel-Datei)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V4.2
Anlage: Finanzplan EFRE V4.2 (Excel-Datei)


2. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und VorOrt-Überprüfungen gemäß Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm EFRE für Finanzinstrumente

Hier: Erlass für den Risikokapitalfonds III mit dazugehöriger Anlage

Regelungsinhalt:

Durch die Zwischengeschalteten Stellen sind gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 zum einen Verwaltungsprüfungen zu allen von den Begünstigten eingereichten Anträgen auf Ausgabenerstattung und zum anderen Vor-Ort-Überprüfungen bei den Vorhaben durchzuführen. Auf Grund der Besonderheiten bei der Umsetzung von Finanzinstrumenten gegenüber anderen Förderverfahren im Operationellen Programm EFRE im Programmzeitraum 2014-2020 hat die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF gesonderte Vorgaben für die Finanzinstrumente erlassen. Für die IBG Risikokapitalfonds III GmbH & Co.KG (RKF III) wurden die Regelungen zu Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen überarbeitet.


Runderlass über zuwendungs- und förderrechtliche Erleichterungen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie und zu weiteren dauerhaften Erleichterungsregelungen bei der Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020

Regelungsinhalt:

Der Erlass des MF „Hinweise zum Zuwendungsrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie" vom 15. Mai 2020 (Az. 2104011-1073/1/28778/2020) gilt auch bei der Gewährung und Umsetzung von Zuwendungen und anderen Förderungen, die mit Mitteln des EFRE und des ESF finanziert werden (z. B. Zuweisungen, Verträge).

Der Antrag auf Zuwendung/Förderung kann  ab sofort ohne zeitliche Einschränkungen in der FP 2014-2020 in elektronischer Form gestellt werden kann. Dies gilt auch für andere ggf. formulargebundene Erklärungen (z.B. antragsergänzende Unterlagen, Eigenerklärungen, Auszahlungsanträge, Verwendungsnachweise).

Ergänzend zum Erlass des MF vom 15. Mai 2020 gibt die EU-VB EFRE/ESF erläuternde Hinweise, u.a. zu vorübergehenden Erleichterungen bei der Prüfung des Besserstellungsverbotes (Beschränkung auf Plausibilitätsprüfung).

*Der Runderlass gilt ab sofort für neue EFRE- und ESF-Vorhaben sowie für bereits bewilligte Vorhaben, deren VN-Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.


Hinweise zum Zuwendungsrecht (Az. 21-04011-1073/1/28778/2020) →In den überarbeiteten Regelungen zur Anwendung des Landeszuwendungsrechts vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurden aufgrund von neuen Erkenntnissen sowie von besonderen Vorgaben bei Förderungen mit Mitteln der Europäischen Union berücksichtigt.

I. bestandskräftige Zuwendungsbescheide

  1. Projekt wird pandemiebedingt nicht durchgeführt
  2. Projekt wird in geänderter Form durchgeführt
  3. Projekt verschiebt oder verzögert sich
  4. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (Zwei-Monats-Frist)
  5. Festsetzung von Zinsforderungen
  6. Fristen und Termine für Mitteilungspflichten, Berichtspflichten
  7. Vorlage von Dokumenten und Unterlagen
  8. Prüfung von Auszahlungsanträgen
  9. Nachschussprinzip bzw. Vorschussprinzip
  10. Prüfung von Auftragsvergaben
  11. Prüfung des Besserstellungsverbotes
  12. Vor-Ort-Überprüfungen gem. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013

II. Hinweise für Neubewilligungen (vorerst bis 30.06.2020)

Hinweise ersetzen und modifizieren nicht die geltenden Regelungen dritter Mittelgeber, insbesondere nicht das Regelwerk, das für die EU-Förderung gilt.

Der Bezugserlass vom 27.03.2020 – Az. 21-04011-1073/1/19145/2020 – wird damit außer Kraft gesetzt.

Bitte beachten: Die Bezugserlasse vom 15.05.2020 und vom 17.12.2020, Az.: 21-04011-1073/1 treten mit den überarbeiteten Regelungen (Neufassung) bzw. dem Erlass mit Datum vom 31.05.2021 außer Kraft.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V4.1
Anlage: Finanzplan EFRE V4.1 (Excel-Datei)


EFRE und ESF, Förderperiode 2014-2020: Einschränkungen bei der Durchführung von EFRE- und ESF-Vorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Aufgrund der weiterhin andauernden, krisenbedingten Einschränkungen verlängert die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF die Gültigkeit der dort* getroffenen Regelungen "bis auf Weiteres".

*Bezug: Schreiben/Erlass der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF über den Umgang mit Veränderungen in der zuwendungsfinanzierten Projektdurchführung durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) mit Datum vom 18.03.2020


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ ESF) zur Änderung der Zahlungsfristaussetzungsgründe zur 90-Tage-Frist gemäß Artikel 132 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im efREporter3

Im efREporter3 wird die hinterlegte Auswahlliste der Gründe für die Nichteinhaltung der 90-Tage-Frist (Zahlungsfristaussetzungsgründe) geändert. Des Weiteren wird beschrieben, wie die datenerfassende Stelle im Überschreitungsfall nach Prioritätsstufen (1-3) im efREporter3 zu erfassen hat.

*Der Erlass tritt am 04.05.2020 in Kraft.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 2. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm EFRE 2014-2020 vom 29.03.2019 – redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen

Anlage zum Erlass der EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds - EU-VB EFRE/ESF für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen im Operationellen Programm EFRE 2014-2020, 2. Überarbeitung (Stand 22.04.2020; Anlage im Änderungsmodus)


Die Anlage des o. g. Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF) vom 29.03.2019 wurde redaktionell überarbeitet und präzisiert sowie ggf. Erläuterungen und Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen ergänzt. Dabei wurde auch der Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF) zur Anerkennung von beglaubigten Kopien vom 25.07.2019 in diesen Erlass übernommen.

Die Anpassungen im Erlass betreffen insbesondere:

  • Anforderungen an die leitfadenkonforme Umsetzung der Vor-Ort-Überprüfungen vor Inkrafttreten des Erlasses vom 29.03.2019,
  • Prüfung der Querschnittsziele der ESF-Förderung,
  • Aufnahme der Gleichwertigkeit von beglaubigten Kopien und Originalbelegen bei Verwaltungsprüfungen gemäß Erlass der EU-VB EFRE/ESF vom 25.07.2019,
  • Ergänzende Hinweise zur Prüfung der Output- und Ergebnisindikatoren,
  • Redaktionelle Überarbeitung der Anforderungen an die Förderung von Betriebs-, Lehr-und Lernmitteln,
  • Präzisierung/Vereinheitlichung des Prüfumfangs für vertiefte Vergabeprüfungen (einschließlich der Prüfung von Beschaffungen als Direktkauf und Beschaffungen unter 5.000,00 Euro nach Nr. 3 ANBest-P),
  • Erläuterungen/Hinweise zur Umsetzung des neu eingeführten einheitlichen Verfahrens zur risikobasierten Stichprobenauswahl für Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Art. 125 Abs. 6 VO (EU) Nr. 1303/2013 auf Grundlage einer Risikoanalyse auf Ebene des Förderprogrammes/der Richtlinie,
  • Beispielhafte Beschreibung für die Prüfung von Dauerhaftigkeit und Zweckbindungen nach Abschluss der Vorhaben in den Förderprogrammen.

*Der Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 2. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm ESF 2014-2020 vom 29.03.2019 – redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen

Anlage zum Erlass der EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds - EU-VB EFRE/ESF für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen im Operationellen Programm ESF 2014-2020, 2. Überarbeitung (Stand 22.04.2020; Anlage im Änderungsmodus)

*Der Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

weitere Erläuterungen zu Anpassungen: siehe voranstehende analoge Erlass EFRE mit Datum vom 24.04.2020


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplanes EFRE V3.2

Anlage: Finanzplan EFRE V3.2 (Excel-Datei)


Hinweise zum Zuwendungsrecht (Az. 21-04011-1073/1/19145/2020) ->Anwendung des Landeszuwendungsrechts vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

I. bestandskräftige Zuwendungsbescheide

  1. Projekt wird pandemiebedingt nicht durchgeführt
  2. Projekt wird in geänderter Form durchgeführt
  3. Projekt verschiebt oder verzögert sich
  4. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (Zwei-Monats-Frist)
  5. Festsetzung von Zinsforderungen
  6. Fristen und Termine für Mitteilungspflichten, Berichtspflichten
  7. Vorlage von Dokumenten und Unterlagen

II. Hinweise für Neubewilligungen (vorerst bis 30.06.2020)

Hinweise ersetzen und modifizieren nicht die geltenden Regelungen dritter Mittelgeber, insbesondere nicht das Regelwerk, das für die EU-Förderung gilt.

Bitte beachten: Dieser Erlass tritt mit den überarbeiteten Regelungen bzw. dem Erlass mit Datum vom 15.05.2020 außer Kraft.


EFRE und ESF, Förderperiode 2014-2020: Einschränkungen bei der Durchführung von EFRE- und ESF-Vorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Erlass der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF zum Umgang mit den Auswirkungen des Coronavirus im Rahmen der EFRE/ESF-Förderung mit der Bitte um Beachtung.

* Diese Regelung, die zunächst bis zum 30. April 2020 befristet war, gilt nun bis auf Weiteres (siehe hierzu Erlass mit Datum vom 29.04.2020)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V3.1 und ESF V2.5

Anlage: Finanzplan EFRE V3.1 (Excel-Datei)
Anlage: Finanzplan ESF V2.5 (Excel-Datei)


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Einführungserlass zum neuen Leitfaden für die Programmversion 1.9.0 im IT-System efREporter3 für Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Anlage1 zum Erlass zur Datenerfassung im Zentralen efREporter3-System (ZES; Version V1.9.0; Stand 16.01.2020)

Änderung: Mit der Produktivsetzung der Programmversion ZES 1.9.0 werden folgende Prozesse und Änderungen freigegeben:

  • Umsetzung Erfassung Prüfungsdetails (siehe Erlass vom 21.10.2019),
  • Umsetzung Erfassung nationaler Vergabeverfahren (siehe Erlass vom 19.11.2019),
  • Umsetzung der Zahlungsarten „Nicht Wiedereinziehbarer Betrag" (NWZ), „Bagatelle" (BG), „Verzugszinsen" (ZZ) und „Auflösung zur VF" (VF A) und
  • Ergänzung Berichtsmodul.

*Der Erlass tritt am 16. Januar 2020 in Kraft.

Hinweis: Weitere Erlasse finden Sie unter den Datumsangaben 27.06.2018 (V1.6.0), 14.09.2017 (V1.3.1), 07.09.2017 (V1.3.0), 02.06.2017 (V1.1.0) und unter 29.11.2016 (V1.0.0).

Bitte beachten: Mit Erlass vom 27.04.2020 sind die Zahlungsfristaussetzungsgründe zur 90-Tage-Regelung geändert worden.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V2.7 und ESF V2.4

Anlage: Finanzplan EFRE V2.7 (Excel-Datei)
Anlage: Finanzplan ESF V2.4 (Excel-Datei)


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) über die Zuordenbarkeit von geprüften Belegen zu Buchungen im efREporter3

Für alle im efREporter3 erfassten Zahlungsbuchungen (insbes. Auszahlungen) ist sicherzustellen, dass bei sämtlichen Prüfungen der gebuchte Zahlungsbetrag eindeutig den zugrundeliegenden geprüften und als förderfähig anerkannten Belegen (Ausgabebelegen des Begünstigten) zugeordnet werden kann.

* Der Erlass tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: IT-System efREporter3: Einführung von Prüfungsdetails im efREporter3 zu „Verwaltungsprüfungen inkl. Endverwendungsnachweisprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013" ab Version 1.9.0 – Änderung des Erlasses vom 21.10.2019

Anlage: Erfassungsvorlage (Excel; Stand 15.11.2019)
Anlage: Handout Beanstandungen und Abhilfemaßnahmen (Version 2.0, Stand 29.06.2021)

Änderung: Zur Minimierung des Nacherfassungsaufwandes bei den Zwischengeschalteten Stellen verzichtet die EU-VB EFRE/ESF auf eine Nacherfassungspflicht für Prüfungen, sofern eine der drei im Erlass definierten Bedingung (Ausnahme) erfüllt ist. Anbei finden Sie auch die Erfassungsvorlage im Excel-Format.
Darüber hinaus steht den bewilligenden Stellen ein Handout als Hilfestellung für die Zuordnung von festgestellten Beanstandungen bzw. Fehlern zu den mit Erlass vom 21.10.2019 eingeführten Beanstandungskategorien/Beanstandungen zur Verfügung. Die aktualisierte Liste der Beanstandungen (V2.0) wurde um einige Hinweise und Fallbeispiele ergänzt; teilweise auch vorhandene Fallbeispiele gestrichen. Des Weiteren kam eine Liste der Abhilfemaßnahmen mit Fallbeispielen und Erläuterungen hinzu, wobei zwei neue Abhilfemaßnahmen eingeführt werden:

Code   Beschreibung
  9       Anpassung der Förderung
10       Abbruch der genehmigten Förderung

Hinweis: Bitte beachten Sie auch den Erlass unter dem Datum vom 21.10.2019.


Umsetzung des Operationellen Programmes EFRE 2014-2020: Erlass zur verpflichtenden Erfassung von nationalen Vergabeverfahren im efREporter3

Änderung: Aufgrund der Stichtagsabgrenzung für Zahlungsanträge an die EU-Kommission muss die Regelung – Zuordnung der tatsächlichen Kosten auf die vom Begünstigten durchgeführten europaweiten und nationalen Vergabeverfahren, nebst Verträgen (Hauptverträge und Nachträge), für EFRE-Vorhaben – kurzfristig eingeführt werden. Die Erfassungspflicht gilt für alle Auszahlungen (AZ), die ab dem 20.11.2019 im efREporter3 erfasst werden. Ausnahmen: Auszahlungen zu Vorhaben der Finanzplanebene 12.03dsz04.02.2. (GRW gewerblich) sowie Auszahlungen für Ausgaben, welche eine Vereinfachte Kostenoption gem. Art. 67 Abs. 1 Buchst. b) - e) anwenden.

Beachte: Sind in den tatsächlichen Kosten einer zu erfassenden Auszahlung sowohl Ausgaben aus nationalen als auch aus europaweiten Vergabeverfahren enthalten, dürfen diese aufgrund von weitergehenden Anforderungen nicht miteinander vermischt (nicht summiert) werden. Für diese Fälle sind zwei voneinander getrennte Auszahlungsbuchungen vorzunehmen und die Beträge aus nationalen und europaweiten Vergabeverfahren - unter anschließender Zuordnung der jeweiligen Vergabeverträge - zu erfassen.

Der Erlass ist für den ESF nur dann relevant, wenn einzelne Zwischengeschaltete Stellen die freiwillige Möglichkeit der Erfassung nationaler Vergabeverfahren nutzen.

* Der Erlass tritt am 20.11.2019 in Kraft.


Förderperiode 2014-2020 (u. U. 2007-2013 sowie vor 2007): Erlass zum Leitfaden der EU-Bescheinigungsbehörde für den EFRE und den ESF (EU-BB) zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten - 2. Änderung

Anlage: Leitfaden zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten in der FP 2014-2020 (Stand 13.11.2019)
Anlage: Mustermeldetabelle (Excel-Datei, Stand 29.06.2018)*
Anlage: Vorlage von Informationen zu nicht wiedereinziehbaren Beträgen (Excel-Datei, Stand 29.06.2018)

Hinweis: Für Fälle der Förderperioden bis 2007 und 2007-2013 gelten die entsprechenden Leitfäden fort, bitte jedoch die o. a. Mustermeldetabelle verwenden.

L_Unregelmaessigkeiten_2000-2006_12_03_16.pdf
L_Unregelmaessigkeiten_2007-2013_12_03_15.pdf

*Die Meldetabellen werden aufgrund ihres Umfangs nicht zum Ausdrucken empfohlen.

Beachte: Die 4. Änderung zum Erlass und v. a. aktualisierte Dokumente (->Leitfaden, Tabellen) finden Sie eingestellt unter dem Datum vom 12.12.2022.


Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Erfassung pauschalierter Kofinanzierung.

Auszahlungen, die Vereinfachte Kostenoptionen enthalten – auch wenn es sich dabei um öffentliche Kofinanzierungen (z.B. teilnehmerbezogene Pauschale) handelt – sind als solche im efREporter3 zu erfassen.

Hinweis: Der Erlass bezieht sich auf den Leitfaden zur Datenerfassung im Zentralen efREporter3-System (ZES; in der jeweils gültigen Fassung).

*Der Erlass tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans EFRE V2.6

Da lediglich technische redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden, sind die Inhalte des Finanzplans EFRE V2.5 weiterhin gültig.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: IT-System efREporter3: Einführung von Prüfungsdetails im efREporter3 zu „Verwaltungsprüfungen inkl. Endverwendungsnachweisprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013“ ab Version 1.9.0

Die Erfassungspflicht der Prüfungsdetails gilt für alle Prüfungen nach Artikel 125 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Das sind derzeit die Prüfungsarten:

  • „125-VP - Verwaltungsprüfung der ZgSt nach Art. 125 Abs. 5 lit. a) VO (EU) Nr.1303/2013“,
  • „125-VOÜ - Vor-Ort-Überprüfung der ZgSt nach Art. 125 Abs. 5 lit. b) VO (EU) Nr.1303/2013“
  • „125-EVN - Endverwendungsnachweisprüfung“.

In der Anlage 1 zum Erlass finden Sie die "Auswählbare Beanstandungen" (Kategorie 1 bis 16).

Diese Prüfungsdetails lösen die bisherige Erfassung der Prüfungsergebnisse in den Notizfeldern ab. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Umgang mit Altdaten (Kapitel II).

*Der Erlass tritt zum 01.11.2019 in Kraft.

Bitte beachten Sie die Änderung des Erlasses unter dem Datum vom 27.11.2019, mit dem die EU-VB EFRE/ESF eine weitere Möglichkeit einer Minimierung des Nacherfassungsaufwandes einräumt (Ausnahmen). Ebenfalls finden Sie dort eine vorbereitete Handreichung, um den bewilligenden Stellen die Zuordnung von festgestellten Beanstandungen bzw. Fehlern zu den mit beiliegendem Erlass eingeführten Beanstandungskategorien/Beanstandungen (siehe Anlage 1 „Auswählbare Beanstandungen“ zum Erlass) anhand praktischer Fallbeispiele zu erleichtern.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans EFRE V2.5
Anlage: Finanzplan EFRE V2.5 (Excel-Datei)


OP EFRE Sachsen-Anhalt 2014-2020: Aufhebung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) vom 21.06.2017 zur Einführung eines Formulars zur Einhaltung EU-rechtlicher Regelungen aus dem Umweltbereich


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: IT-System efREporter3: Einführung eines Formulars für die Beauftragung von administrativen Bereinigungen ab 15.09.2019

Anlage 1: Übersicht über die Datenfelder der Antragstellenden- und Vorhabensadministration
Anlage 2: Datenfelder der regulären Funktionen „Vorhaben in Änderung", „Vorhaben in Endverwendungsnachweisprüfung", „Endverwendungsnachweisprüfung abgeschlossen"
Anlage 3: Musterantrag für die administrative Bereinigung (Excel-Tabelle; Stand 22.08.2019)

Hinweis: Das Antragsformular in Anlage 3 enthält Ausfüllhinweise sowie mehrere Ausfüllbeispiele.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Einführung eines Monitorings zu Datenqualität ab 01.08.2019

Nachfolgende Auswertungskategorien unterliegen dem halbjährlichen Datenmonitoring:

ESF-Teilnehmerregister
Auszahlungsbuchungen
Abgleich zum Prüfpfadbogen
Einhaltung spezifischer Förderfähigkeitsregelungen
Einhaltung von Erlasslagen (Abschluss der Förderperiode)

Bitte beachten: Der vorliegende Erlass wurde aufgehoben und durch die 1. Änderung des Erlasses mit Datum vom 03.11.2021 ersetzt.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zu Bestimmungen bezüglich der Anerkennung von amtlich beglaubigten Kopien im Rahmen der Belegvorlage

Bitte beachten: Mit 2. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm ESF 2014-2020 vom 29.03.2019 - redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen – mit Datum vom 24.04.2020 – wurde dieser Erlass der EU-VB EFRE/ESF vom 25.07.2019 zu Bestimmungen bezüglich der Anerkennung von amtlich beglaubigten Kopien im Rahmen der Belegvorlage außer Kraft gesetzt.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans ESF V2.3
Anlage: Finanzplan ESF V2.3 (Excel-Datei)


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Ergänzung (Nr. 5) zum Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) über die 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben
1. Prüfung der Vergabe von Aufträgen, die auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen geschlossen wurden

Änderung: Der Erlass (in der Fassung der 2. Änderung) wird hiermit um einheitliche Verfahrensanweisungen zur Prüfung der Vergabeverfahren in den Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen für Aufträge ergänzt, die auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen nach § 103 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) oder nach § 4 der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) geschlossen wurden. Dies betrifft Rahmenvereinbarungen, deren Vereinbarungsinhalte sich nicht ausschließlich auf den Förderzweck des Vorhabens beziehen und deren Abschluss auch vor dem Zeitpunkt der Genehmigung liegen kann.

Hinweis: Der Erlass über die 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben und auch Hinweise zu den weiteren Ergänzungen stehen Ihnen unter dem Datum vom 14.07.2017 zur Verfügung.


Erlass: Anwendung des vereinheitlichten Verfahrens zur Anrechnung von Erstattungsleistungen aus Umlageverfahren U1 und U2

Anlage: Entscheidung der über die Vereinheitlichung des Verfahrens zur Anrechnung von Erstattungsleistungen aus Umlageverfahren U1 und U2 vom 07.06.2019

Hinweis: Sofern bisher andere Verfahren zur Anrechnung der Erstattungsleistungen angewandt wurden, sind

  1. die Begünstigten über die Verfahrensänderungen zu informieren und ist
  2. die mit o. g. Schreiben festgelegte Verfahrensweise auf alle Mittelanforderungen, Auszahlungsanträge etc. anzuwenden, die ab dem 01.07.2019 bei den Bewilligungsstellen eingehen.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Ergänzung (Nr. 4) zum Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben vom 14.07.2017
1. Einführung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 14.05.2019 zur Festlegung der Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind

Beschluss der Europäischen Kommission vom 14.05.2019 zur Festlegung der Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind (Beschluss C(2019) 3452 final)

Anhang des Beschlusses der Europäischen Kommission zur Festlegung der Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte anzuwenden sind

Änderung: Die Leitlinien der Kommission vom 14.05.2019 sind für alle erforderlichen Finanzkorrekturen im Rahmen der Vergabeprüfungen der Zwischengeschalteten Stellen ab 01.07.2019 zugrunde zu legen.

Hinweis: Der Erlass über die 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben und auch Hinweise zu den weiteren Ergänzungen stehen Ihnen unter dem Datum vom 14.07.2017 zur Verfügung.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans EFRE V2.4
Anlage: Finanzplan EFRE V2.4 (Excel-Datei)


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: 1. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Anwendung von Vereinfachten Kostenoptionen nach Art. 67 Abs. 2a VO (EU) Nr. 1303/2013

Änderung: "Die EU-VB EFRE/ESF [] beschließt daher gemäß Artikel 152 Absatz 7 Unterabsatz 2 VO (EU) Nr. 1303/2013, dass der Artikel 67 Abs. 2a VO (EU) Nr. 1303/2013 bis zum Ende der EU-Förderperiode 2014-2020 nicht anzuwenden ist." Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelungen.


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Erlasse zur 2. Änderung der Erlasse für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. im Operationellen Programm ESF 2014-2020 

Anlage: EFRE (Version V1.2; Stand 29.03.2019) – 2. Überarbeitung
Anlage: EFRE (Version V1.2; Stand 29.03.2019) – 2. Überarbeitung/Änderungsmodus

Anlage: ESF (Version V1.2; Stand 29.03.2019) – 2. Überarbeitung
Anlage: ESF (Version V1.2; Stand 29.03.2019) – 2. Überarbeitung/Änderungsmodus 

*Die Erlasse treten am 01.06.2019 in Kraft. Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelungen.

Hinweis 1: Zur Umsetzung der Vor-Ort-Überprüfungen im Jahr 2021 finden Sie Hinweise der EU-VB EFRE/ESF unter dem Datum vom 11.02.2021.

Hinweis 2: Ältere Erlasse zum EFRE/ESF inkl. Anlagen sind unter dem Datum vom 17.10.2017 und 15.04.2016 eingestellt. Einen Erlass und gesonderten Leitfaden für die Finanzinstrumente finden Sie unter dem Datum vom 20.06.2017


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Anpassung der Funktion „Import von ESF-Teilnehmendendaten im IT-System efREporter3“ für die Erfassung von Vorhaben des Operationellen Programmes 2014-2020 ESF Sachsen-Anhalt

Anlage 1 zum Erlass für den Import der ESF-Teilnehmendendaten im zentralen efREporter3-System (ZES; Stand 25.03.2019) - Neufassung
Anlage 1 zum Erlass für den Import der ESF-Teilnehmendendaten im zentralen efREporter3-System (ZES; Stand 25.03.2019) - Änderungsmodus

Änderung: Die bisherigen Regelungen aus dem Erlass zur Einführung bzw. Anpassung der Funktion „Import von ESF-Teilnehmendendaten im IT-System efREporter3" sind aufgrund von Prüfanforderungen zum ESF-Teilnehmendenmonitoring siehe dazu auch die am 29.03.2019 veröffentlichten Neufassung des Erlasses für Verwaltungs- und Vor-Ort-Überprüfungen der EU-VB EFRE/ESF anzupassen, um doppelte oder gar gegensätzliche Festlegungen auszuschließen.

*Der Erlass tritt mit Wirkung vom 15.04.2019 in Kraft.

Hinweis: Ältere Versionen des Erlasses finden Sie unter dem Datum vom 11.09.2018 und vom 06.02.2017.


Ergänzung zum Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben vom 14.07.2017 hier: 1. Änderung der Erklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten (Vergaben)

Anlage: Erklärung Interessenkonflikte Vergaben (pdf)

Anlage: Erklärung Interessenkonflikte Vergaben (Word-Datei)

Hinweis: Siehe auch Erlasse und Dokumente unter dem Datum vom 23.08.2018 und vom 14.07.2017


Förderperiode 2014-2020: Abschluss EFRE/ESF

"Für die Arbeiten zum Abschluss der Förderperiode 2014-2020 gilt der 30.06.2023 als Endtermin. Für Vorhaben der Technischen Hilfe erfolgt eine gesonderte Regelung nach weiterer Abstimmung zwischen den EU-Behörden. (...)"


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne ESF V2.2 und EFRE V2.3

Anlage: Finanzplan ESF V2.2 (Excel-Datei; Stand 18.02.2019)
Anlage: Finanzplan EFRE V2.3 (Excel-Datei; Stand 19.02.2019)


Ergänzung zur Programmplanung (EzP): Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Änderung des Musterprüfpfadbogens EFRE/ESF

Anlage 1: Ausfüllhinweise zum Musterprüfpfadbogen EFRE/ESF Förderperiode 2014-2020, Stand 04.02.2019

Anlage 2: MUSTER-Prüfpfadbogen Formblatt: Word-Dokument aktualisiert mit Stand 04.02.2019

Anlage 3: MUSTER-Anlage B (Beihilferechtlicher Status) zum Prüfpfadbogen: Word-Dokument weiterhin gültig mit Stand 20.09.2016

Hinweis: Den bisherigen Erlass finden Sie unter dem Datum vom 29.07.2016


Auf Basis von Empfehlungen aus der Designierungsprüfung der VKS EFRE und ESF sowie ausgehend von den Ergebnissen bisheriger Systemprüfungen, den EPSA-Prüfungen (2018) sowie den Erkenntnissen des Teams der Qualitätssicherung der EU-VB EFRE/ESF war die Notwendigkeit einer Anpassung des Musterprüfpfadbogens gegeben. 

Wesentliche Neuerungen:

  • Der bisherige Erläuterungstext im Musterprüfpfadbogen (hellblaue Schrift) wurde in ein separates Dokument mit dem Titel „Ausfüllhinweise zum Musterprüfpfadbogen" überführt und besser strukturiert.
  • Im Teil A des Musterprüfpfadbogens ist ab sofort, neben dem verantwortlichen Fachreferat, auch die Zwischengeschaltete Stelle ausdrücklich zu benennen.
  • Darüber hinaus wird im Teil A unter einem neuen Punkt 9 ein Pflichttext zum Thema Monitoring, Begleitung und Evaluierung eingefügt.
  • Im Teil B ist das Verfahren der Projektauswahl, ggf. das Vorauswahlverfahren, ab sofort gesondert und vom Bewilligungsverfahren getrennt darzustellen.
  • Der Unterpunkt zu den Vor-Ort-Überprüfungen wurde vereinheitlicht und als Standardtext mit entsprechenden Auswahlmöglichkeiten gestaltet.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans EFRE V2.2

Anlage: Finanzplan EFRE V2.2 (Excel-Datei; Stand 10.12.2018)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans EFRE V2.1

Anlage: Finanzplan EFRE V2.1 (Excel-Datei; Stand 30.10.2018)

Hinweis: Im Erlass weist die EU-VB gesondert auf die Erfassung aller für den Leistungsrahmen relevanten Indikatorenwerte (Soll- und Ist-Werte) bis zum 31.12.2018 im efREporter3 hin. Zu achten ist auch auf die mit der OP-EFRE Änderung vorgenommene Indikatorenanpassung.


Erlass des Ministeriums der Finanzen zur 1. Änderung des Leitfadens zur Indikatorenerfassung und -pflege 2014-2020

Anlage: Indikatorenerfassung und -pflege EFRE/ESF (inkl. Teilnehmendendaten im ESF) EFRE/ESF Förderperiode 2014-2020 (Stand 15.10.2018) *)

Anlage: Indikatorenerfassung und -pflege EFRE/ESF (Stand 15.10.2018) - Änderungsmodus *)

Hinweis: Eine ältere Version des Leitfadens zur Indikatorenerfassung und -pflege finden Sie unter dem Datum April 2016.

*) Bitte beachten Sie die Aktualisierung des Leitfadens "Indikatorenerfassung und -pflege EFRE/ESF" (Anlage) mit Datum vom 19.09.2019 unter dem Link "Arbeitspapiere und Leitfäden".


Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur 1. Änderung des Leitfadens zur Förderung von Vorhaben, die während ihrer Durchführung oder nach ihrem Abschluss Nettoeinnahmen erwirtschaften

Anlage: Erlass - 1. Änderung (V1.1, Stand 18.10.2018)

Hinweis: Eine ältere Version des Erlasses finden Sie unter dem Datum vom 05.10.2016.


Ergänzung "Prüfungen der EU-Bescheinigungsbehörde zu den Verfahren im Rahmen der Bestätigung der getätigten Ausgaben" zum Erlass "Verfahrenshinweise der EU-Bescheinigungsbehörde für den EFRE und den ESF (EU-BB) zur Bestätigung von Ausgaben im Rahmen der Erstellung von Zahlungsanträgen gegenüber der Europäischen Kommission (EU-KOM)“.

Hinweis: Den Erlass finden Sie unter dem Datum vom 31.07.2017.


Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Anpassung der Funktion "Import von ESF-Teilnehmendendaten im IT-System efREporter3" für die Erfassung von Vorhaben des Operationellen Programmes 2014-2020 ESF Sachsen-Anhalt

Anlage 1 zum Erlass für den Import der ESF-Teilnehmendendaten im zentralen efREporter3-System (ZES; Stand 11.09.2018) - Neufassung

Anlage 1 zum Erlass für den Import der ESF-Teilnehmendendaten im zentralen efREporter3-System (ZES; Stand 11.09.2018) - Änderungsmodus

Anlage: Importdatei ESF-Teilnehmendendaten im Eintritt und Austritt (V4.1 - korrigierte Version; Excel-Datei Stand 18.09.2018)

Anlage: Ortsverzeichnis efREporter3 (Excel-Datei Stand 19.09.2017)

Hinweis: Eine ältere Version des Erlasses finden Sie unter dem Datum 06.02.2017.

 

EU-Strukturfonds 2014-2020 (2023): Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF): Arbeitspapier - Textbausteine für Anträge und Genehmigung (6. Änderung) 

Anlage: Arbeitspapier
Anlage: Arbeitspapier (im Änderungsmodus)

Anlage 1 zum Arbeitspapier: Datenschutzhinweise gemäß der VO (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Anlage 2 zum Arbeitspapier: Muster für eine Eigenerklärung [Quelle: Mitteilung KOM (2003/C 118/03) vom 20.05.2003]

*) Die neuen Textbausteine sind spätestens ab dem 01.10.2018 verbindlich anzuwenden.

Hinweis: Eine ältere Version der Textbausteine finden Sie unter dem Datum vom 17.10.2017 (5. Änderung).


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur Anwendung von Vereinfachten Kostenoptionen nach Art. 67 Abs. 2a VO (EU) Nr. 1303/2013

Hinweise: Erlass steht im Zusammenhang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vom 18. Juli 2018 -> sogenannten Omnibus-Verordnung EFRE/ESF.

Bitte beachten Sie auch die Verlängerung "bis zum Ende der EU-Förderperiode 2014-2020" (Ausnahmen: gilt nicht für Zuschüsse und rückzahlbare Unterstützung, die durch den ESF unterstützt werden und bei denen die öffentliche Unterstützung 50.000 EUR nicht übersteigt und die keine Beihilfe darstellen oder als De-minimis-Beihilfe gewährt werden), die mit 1. Änderung zum Erlass und mit Datum vom 29.05.2019 durch die EU-VB EFRE/ESF veröffentlicht wurde.


Arbeitsanweisung als Ergänzung (Nr. 3) zum Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben vom 14.07.2017
hier: Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt am 12.06.2018 mit Auswirkungen auf die Anwendung des Vergaberechtes für Begünstigte nach Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Hinweis: Siehe auch Erlass, Dokumente und Hinweise zu den weiteren Ergänzungen unter dem Datum vom 14.07.2017

 

Erlass der EU-BB EFRE/ESF zur unverzüglichen Erfassung von Forderungen auf Wiedereinziehung und Wiedereinziehungen im efREporter3


Erlass für den EFRE und den ESF für den „Leitfaden zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten“ in der FP 2014-2020 - 1. Änderung

Anlage: Leitfaden (Stand 29.06.2018)
Anlage: Mustermeldetabelle (Excel-Datei)*
Anlage: Vorlage von Informationen zu nicht wiedereinziehbaren Beträgen (Excel-Datei)

Änderungen: Mit der 1. Änderung des Leitfadens wird u.a. das Meldeverfahren im Hinblick auf die Einbindung der Koordinatoren/-innen für den EFRE und den ESF konkretisiert. Des Weiteren erfolgen Hinweise zur Dokumentation der Prüfung der Meldepflicht an OLAF (Prüfschema als Anlage zum Leitfaden). Darüber hinaus wurden Anpassungen zu Pflichtfeldern in den Meldetabellen vorgenommen (zutreffend für alle Förderperioden) und die „Muster-Excel-Tabelle für Meldung zu nicht wiedereinziehbaren Beträgen für die FP 2014-2020“ ergänzt.

Hinweis: Für Fälle der Förderperioden bis 2007 und 2007-2013 gelten die entsprechenden Leitfäden fort, bitte jedoch die o. a. Mustermeldetabelle verwenden.

L_Unregelmaessigkeiten_2000-2006_12_03_16.pdf
L_Unregelmaessigkeiten_2007-2013_12_03_15.pdf

*Die Meldetabellen werden aufgrund ihres Umfangs nicht zum Ausdrucken empfohlen.

Hinweis: Die 2. Änderung zum Erlass finden Sie eingestellt unter dem Datum vom 13.11.2019; die 3. Änderung unter dem Datum 03.06.2021. Die 4. Änderung zum Erlass und v. a. aktualisierte Dokumente (->Leitfaden, Tabellen) finden Sie eingestellt unter dem Datum vom 12.12.2022.


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans ESF V2.1


Erlass der EU-VB EFRE/ESF zur "Finanziellen Berichtigung auf Auszahlungen" im Zahlungsmodul, Bearbeitung von erfassten Prüfungen sowie Bereitstellung von vorhabensbezogenen Auswertungen im IT-System efREporter3 für Vorhaben der OP 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Anlage: Leitfaden zur Datenerfassung im Zentralen efREporter3-System (ZES; Version V1.6.0)

Hinweis: Weitere Erlasse finden Sie unter den Datumsangaben 14.09.2017 (V1.3.1), 07.09.2017 (V1.3.0), 02.06.2017 (V1.1.0) und unter 29.11.2016 (V1.0.0).


Erlass der EU-VB EFRE/ESF zur Eigenerklärung KMU-Status und deren Prüfung (per E-Mail)

Anlage: Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (=Mitteilung (2003/C 118/03) der Kommission, eingetragen im ABl. C 118 der Kommission vom 20.05.2013, S. 5)

Weitere Informationsquelle zur Thematik: Von der EU-Kommission herausgegebene Veröffentlichung: „Die neue KMU-Definition – ein Benutzerhandbuch mit Mustererklärung“ (2006) (Link: https://www.euresearch.ch/fileadmin/redacteur/H2020/KMU_Definition_de.pdf).

Hinweis: Siehe auch Erlass und Dokumente unter dem Datum vom 17.10.2017

 

Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds) zur 1. Erweiterung des eCohesion-Portals → um aktuelle Anforderungen des Datenschutzes, u.a. vertrauliche Anhänge, Vorhabenpasswort, Vorhaben ohne Begünstigte

Anlage: Geänderte Nutzungsbedingungen eCohesion-Portal ab 11.06.2018

Anlage: Anleitung für Nutzende (Begünstigte; Version 3, Stand 28.02.2019)

Anlage: Anleitung für Behördennutzende (Sachbearbeitende; Version 3, Stand 28.02.2019)


Hinweise: Begünstigte erreichen das eCohesion-Portal Version 1.2.0 über den Link https://www.efoerderung.sachsen-anhalt.de

Zugang zum eCohesion-Portal: Erste Schritte zum eCohesion-Portal Sachsen-Anhalt (Stand 28.02.2019)


Siehe auch (Einführungs-)Erlass und Dokumente unter dem Datum vom 18.12.2017 bzw. die Aktualisierung, eingestellt unter dem Datum vom 24.06.2020

Der Erlass tritt am 11. Juni 2018 in Kraft.


OP 2014-2020 ESF Sachsen-Anhalt: Arbeitsanweisung zur Umsetzung der VO (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), u.a. Hinweise zum Umgang mit TN-Fragebögen, Anpassung Textbausteine zur Aufbewahrung von Unterlagen

 

Ergänzung (Nr. 2) zum Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) zur 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben vom 14.07.2017 hier: Erklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Anlage: Erklärung Interessenkonflikte Vergaben (pdf)

Anlage: Erklärung Interessenkonflikte Vergaben (Word-Datei)

Hinweis: Siehe auch Erlass, Dokumente und Hinweis zu weiteren Ergänzungen unter dem Datum vom 14.07.2017


Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) bzgl. Merkblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Projektauswahl im Rahmen von Juryverfahren oder Beteiligung von Auswahl- oder Entscheidungsgremien - 1. Änderung

Anlage: Merkblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Projektauswahl - 1. Änderung*
Anlage: Merkblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Projektauswahl - 1. Änderung (pdf / Änderungsmodus)
Anlage: Merkblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Projektauswahl - 1. Änderung (Word-Datei)*

*Zur Information: Bei dem Dokument handelt es sich um eine korrigierte Fassung (->leidglich kleine redaktionelle Richtigstellung im Nachgang, Stand 12.10.2020).

Hinweis: Eine ältere Version des Erlasses und des Merkblattes finden Sie unter dem Datum vom 25.01.2017


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans ESF V1.7


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne EFRE V1.7 und ESF V1.6


Europäische Struktur-und Investitionsfonds (ESIF) 2014-2020: Ergänzung zum Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF) zur 2. Änderung der Checkliste zur Überprüfung von Vergaben vom 14.07.2017

Änderung: - Mindestanforderungen für alle Vergabeverfahren; - Anpassung der Vergabecheckliste an die Belange der zu prüfenden Vergabeverfahren

Hinweis: Siehe auch Erlass, Dokumente und Hinweise zu den weiteren Ergänzungen unter dem Datum vom 14.07.2017


Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde für die ESI-Fonds) zur Einführung des eCohesion-Portals für die elektronische Kommunikation mit den Begünstigten

Anlage: Formular eCohesion-Erklärung (Version V1.0; ->am PC ausfüllbare pdf.-Datei)

Anlage: Nutzungsbedingungen eCohesion-Portal [gültig bis 10.06.2018]

Anlage: Übersicht über die Struktur der einzustellenden Dokumente (Excel-Datei; Stand 28.02.2019)

Anlage: Anleitung für Nutzende (Begünstigte) - siehe aktuelle Fassung unter dem Datum vom 07.06.2018

Anlage: Anleitung für Sachbearbeitende - siehe aktuelle Fassung unter dem Datum vom 07.06.2018

Hinweise: Das eCohesion-Portal seit dem 20.12.2017 zur Nutzung freigegeben. Begünstigte erreichen das eCohesion-Portal über den Link https://www.efoerderung.sachsen-anhalt.de. Erweiterungen zum Erlass bzw. Aktualisierungen finden Sie unter dem Datum vom 07.06.2018 und vom 24.06.2020


Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde): Arbeitspapier - Textbausteine für Anträge und Genehmigung (5. Änderung) 

Anlage: Arbeitspapier (Stand 13.10.2017)

Anlage zum Arbeitspapier: Muster für eine Eigenerklärung [Quelle: Mitteilung KOM (2003/C 118/03) vom 20.05.2003]

Hinweise: Ältere Versionen der Textbausteine finden Sie unter 01.02.2017 (4. Änderung), 05.10.2015 (3. Änderung), 05.08.2015 (2. Änderung), 12.06.2015 (1. Änderung) und unter dem Datum vom 11.05.2015. Beachten Sie auch den Erlass und Anlage vom 21.06.2018 zum Thema "Eigenerklärung KMU-Status und deren Prüfung".

 

Erlass zur 1. Änderung des Leitfadens für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 in den Operationellen Programmen 2014-2020 EFRE/ESF Sachsen-Anhalt 

Anlage: Leitfaden EFRE (Version V1.1; Stand 13.10.2017) 

Anlage: Leitfaden ESF (Version V1.1; Stand 25.09.2017)

Anlage 1 zum Leitfaden EFRE bzw. ESF: Ermittlung des Risikowertes (Word-Dokument)

Hinweise:
Aktualisierungen (2. Änderung) der Erlasse für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen EFRE/ESF gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 sind unter dem Datum vom 29.03.2019 eingestellt.
Einen Erlass und gesonderten Leitfaden für die Finanzinstrumente finden Sie unter dem Datum vom 20.06.2017


OP 2014-2020 ESF Sachsen-Anhalt: Arbeitsanweisung zur Verwendung von Ortsdaten im IT-System efREporter3 für ESF-Teilnehmender mit ausländischen Wohnsitz

Bitte beachten Sie, dass mit dem Erlass vom 09.10.2020 zur Datenerfassung im Zentralen efREporter3-System (ZES; Version V2.1.0) dieser Erlass aufgehoben wird.


Erlass zur Einführung der Erfassung von "Wiedereinziehungsbuchungen" im Zahlungsmodul im IT-Systems efREporter3 für Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Hinweis: Weitere Erlasse finden Sie unter den Datumsangaben 27.06.2018 (V1.6.0), 07.09.2017 (V1.3.0), 02.06.2017 (V1.1.0) und unter 29.11.2016 (V1.0.0).


Erlass zur Einführung der Erfassung von Verrechnungen sowie „Forderungen auf Wiedereinziehungen" im Zahlungsmodul und Ist-Indikatoren für die Erfassung von Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Anlage: Leitfaden zur Datenerfassung im Zentralen efREporter3-System (ZES; Version V1.3.0)

Hinweis: Weitere Erlasse finden Sie unter den Datumsangaben 02.06.2017 (V1.1.0) und unter 29.11.2016 (V1.0.0); aktuellere Erlasse unter dem Datum 14.09.2017 (V1.3.1) und unter 27.06.2018 (V1.6.0).


Erlass für den EFRE und den ESF für den „Leitfaden zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten“ in der FP 2014-2020 mit den dazugehörigen Anlagen

Anlage: Leitfaden (Stand 08.08.2017)
Anlage: Mustermeldetabelle (Excel-Datei)
Anlage: Vorlage von Informationen zu nicht wiedereinziehbaren Beträgen (Excel-Datei)

Hinweis: Die 1. Änderung zum Erlass siehe Datum 29.06.2018; die 2. Änderung zum Erlass finden Sie eingestellt unter dem Datum vom 13.11.2019., die 3. Änderung unter dem Datum 03.06.2021. Die 4. Änderung zum Erlass und v. a. aktualisierte Dokumente (->Leitfaden, Tabellen) finden Sie eingestellt unter dem Datum vom 12.12.2022.


Erlass für die "Verfahrenshinweise der EU-Bescheinigungsbehörde für den EFRE und den ESF (EU-BB) zur Bestätigung von Ausgaben im Rahmen der Erstellung von Zahlungsanträgen gegenüber der Europäischen Kommission (EU-KOM)"

Anlage: Leitfaden "Verfahrenshinweise zur Ausgabenbestätigung" (Stand 07/2017)

Anlage 1 zur Ausgabenbestätigung für den Zahlungsantrag an die Europäische Kommission (Muster zu Punkt 5.3)


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe des EU-Finanzplans V1.6 EFRE


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne V1.5 EFRE und ESF


Erlass zur Einführung einer Checkliste zur Überprüfung von Vergaben - 2. Änderung

Anlage: Checkliste Vergabeprüfung (Stand 11.07.2017)

Anlage: Ausfüllhinweise (Stand 11.07.2017)

Anlage 1: Übersicht Vergabeschwellenwerte (Stand 11.07.2016)

Anlage 2: Wertgrenzen (Stand 11.07.2017)

Hinweise: Ältere Erlasse zu Vergabe inkl. Fristen und Leitlinien zur Festsetzung von Finanzkorrekturen finden Sie unter dem Datum vom 07.05.2015 und unter dem Datum vom 01.07.2015.

Des Weiteren finden Sie unter dem Datum vom 18.12.2017 eine Ergänzung (Nr. 1) zu den Stichpunkten: -Mindestanforderungen für alle Vergabeverfahren, -Anpassung der Vergabecheckliste an die Belange der zu prüfenden Vergabeverfahren; unter dem Datum 23.03.2018 eine Ergänzung (Nr. 2) zum Thema "Eigenerklärung Interessenkonflikte bei Vergabeverfahren" (zzgl. eine 1. Änderung hierzu unter dem Datum vom 08.03.2019); unter dem Datum 13.07.2018 eine Ergänzung (Nr. 3) mit Änderungen an die Neuregelungen der VV zu §§ 23 und 44 der LHO LSA am 12.06.2018; mit Datum 24.06.2019 eine Ergänzung (Nr. 4) bzw. einen Erlass "1. Einführung des Beschlusses der EU-Kommission vom 14.05.2019 zur Festlegung der Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind" sowie unter dem Datum 08.07.2019 eine Ergänzung (Nr. 5) bzw. einen Erlass "1. Prüfung der Vergabe von Aufträgen, die auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen geschlossen wurden", der Fragen zur Notwendigkeit der Prüfung von Vergabeverfahren für Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit den daraus resultierenden Einzelaufträgen in EFRE- und ESF-geförderten Vorhaben beantwortet.

Bitte beachten: Mit 2. Änderung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-VB EFRE/ESF) für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programm ESF 2014-2020 vom 29.03.2019 – redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen – mit Datum vom 24.04.2020 gilt, dass der Erlass der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF für die Checkliste zur Überprüfung von Vergaben im Rahmen von Vor-Ort-Überprüfungen in der Fassung der 2. Änderung vom 14.07.2017 (einschließlich der Hinweise zur Checkliste Vergabeprüfungen) in Bezug auf den Prüfumfang bei Vor-Ort-Überprüfungen außer Kraft gesetzt wird. Auch bei Vorhaben mit bis zu 10 Vergabeverfahren sind nunmehr stichprobenhafte Tiefenprüfungen zulässig. Das Verfahren wird mit dem aktualisierten Erlass vom 24.04.2020 - einschließlich Anlage - einheitlich für alle Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen geregelt (siehe dazu Punkt 5.4.3. der Anlage zum Erlass). Die übrigen Regelungen zu Vergabeprüfungen des vorliegenden Erlasses bleiben weiterhin wirksam.


OP EFRE 2014-2020: Erlass zur Einführung eines Formulars zur Einhaltung EU-rechtlicher Regelungen aus dem Umweltbereich

Anlage: Erklärung zur Einhaltung der Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zum Europäischen ökologischen Netz "Natura 2000" (Formular, Word-Datei)

BEACHTE: Aufhebung des Erlasses des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) mit Datum vom 11.09.2019


Erlass zur Einführung des Leitfadens für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Art. 125 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1303/2013 im Operationellen Programmen 2014-2020 EFRE Sachsen-Anhalt für Finanzinstrumente

Anlage: Leitfaden Finanzinstrumente im OP EFRE (Version V1.0; Stand 16.06.2017)

Hinweis: Den Erlass und die gesonderten Leitfäden EFRE/ESF finden Sie unter dem Datum vom 15.04.2016


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne V1.4 EFRE und ESF


Einführung des Prüf- und Zahlungsmoduls im IT-Systems efREporter3 für die Erfassung von Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt

Anlage: Leitfaden zur Datenerfassung im Zentralen efREporter3-System (ZES; Version V1.1.0)

Hinweis: Weitere Erlasse finden Sie unter den Datumsangaben  29.11.2016 (V1.0.0), 07.09.2017 (V1.3.0), 14.09.2017 (V1.3.1) und 27.06.2018 (V1.6.0).

Bitte beachten Sie auch den Erlass zur verpflichtenden Erfassung von nationalen Vergabeverfahren im efREporter3, eingestellt unter dem Datum vom 19.11.2019


Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020: Kumulierungsmöglichkeit von förderfähigen Ausgaben für die Nacherfassung im efREporter3


Europäische Strukturfondsförderung 2014-2020: Freigabe der EU-Finanzpläne V1.3 EFRE und ESF


Europäischer Sozialfonds (ESF) 2014-2020: Funktionserweiterung "Import von ESF-Teilnehmendendaten im IT-System efREporter3" für die Erfassung von Vorhaben des Operationellen Programmes 2014-2020 ESF Sachsen-Anhalt

Anlage 1: Importdatei ESF-Teilnehmendendaten im Eintritt und Austritt (V4.1; Excel-Datei Stand 18.09.2018)

Anlage 2: Leitfaden zum Import der ESF-Teilnehmendendaten im zentralen efREporter3-System (ZES; Stand 06.02.2017)

Anlage 3: Ortsverzeichnis efREporter3 (Excel-Datei Stand 19.09.2017)

Ergänzung: Arbeitsanweisung zur Verwendung von Ortsdaten im IT-System efREporter3 für ESF-Teilnehmer mit ausländischen Wohnsitz (Stand 15.09.2017)

Hinweis: siehe Aktualisierung des Erlasses und der Anpassungen unter dem Datum 11.09.2018


Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde): Arbeitspapier - Textbausteine für Anträge und Bescheide (4. Änderung)

Anlage: Arbeitspapier

Änderungen betreffen:
- Anpassungen zu den Begrifflichkeiten des Teilnehmenden-Monitorings sowie zur Erfassung anderer Outputindikatoren (Ziffer 12)
- Regelungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn (neue Ziffer 13)
- Einführung der Möglichkeiten der Kommunikation mit den Begünstigten über das neu einzurichtende e-Cohesion-Portal (neue Ziffer 14)
- Regelungen zur Förderfähigkeit von Ausgaben und zur Förderung von Sachausgaben (Betriebsmitteln) in ESF-geförderten Projekten (neue Ziffer 15)

Hinweis: Aktualisierungen der Textbausteine finden Sie unter dem Datum 17.10.2017 (5. Änderung).

 

Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF) bzgl. Merkblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Projektauswahl im Rahmen von Juryverfahren oder Beteiligung von Auswahl- oder Entscheidungsgremien

Anlage: Merkblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Projektauswahl

Hinweis: siehe Aktualisierung des Erlasses und des Merkblattes (1. Änderung) unter dem Datum vom  23.03.2018


Erlass zur Einführung des IT-Systems efREporter3 für die Erfassung von Vorhaben der Operationellen Programme 2014-2020 EFRE und ESF Sachsen-Anhalt *

Anlage: Leitfaden zur Datenerfassung im zentralen efREporter3-System (ZES, Version V1.0.0)

*) Der Erlass tritt am 30. November 2016 in Kraft.

Hinweis: Aktualisierungen finden Sie unter den Datumsangaben 02.06.2017 (V1.1.0), 07.09.2017 (V1.3.0), 14.09.2017 (V1.3.1) und unter 27.06.2018 (V1.6.0).

Bitte beachten Sie auch den Erlass zur verpflichtenden Erfassung von nationalen Vergabeverfahren im efREporter3, eingestellt unter dem Datum vom 19.11.2019


Erlass zur Einführung des Leitfadens zur Förderung von Vorhaben, die während ihrer Durchführung oder nach ihrem Abschluss Nettoeinnahmen erwirtschaften

Anlage: Leitfaden Nettoeinnahmen (Version V1.0, Stand 10/2016)

Anlage: Rechenschema - Berechnungstool potentielle Nettoeinnahmen (Excel-Datei)

Hinweis: Eine Aktualisierung des Erlasses (1. Änderung) finden Sie unter dem Datum vom 18.10.2018.


Erlass- Verfahren zur Einhaltung sowie zur Aktualisierung und Änderung der Prüfpfadbögen und des Finanzplans zum OP EFRE und ESF

Anlage 1: Formblatt zur Änderung des Finanzplans (Excel-Datei Stand 29.07.2016)

Anlage 2: Verfahrensschritte zur Anpassung des Finanzplans (Stand 29.07.2016)

Anlage 3: Musterprüfpfadbogen - Anlage B Beihilfestatus (Word-Dokument Stand 20.09.2016)*

*weiterhin aktuell (Stand: 04.02.2019)

Hinweise: Anlage 3 "Musterprüfpfadbogen (Formblatt)", entsprechende Erläuterungen als Ausfüllhilfe und den geänderten Erlass zum Verfahren finden Sie aktualisiert unter dem Datum vom 04.02.2019. Des Weiteren wurde das Verfahren zur Änderung der Finanzpläne OP EFRE und ESF (→Erlass) und die Anlage 2 mit Datum vom 23.04.2021 angepasst.


Erlass für den technischen Zugriff auf die Anwendungen des IT-Verbundes efREporter inkl. eCohesion *

Der Erlass tritt am 15. Juli 2016 in Kraft.


Erlass zur Nutzerzugriffsberechtigung zum System efREporter3 *

Hinweis: Die Veröffentlichung „Nutzerzugriffsrechte: An-und Abmeldung von Nutzerinnen/Nutzern an das Zentrale efREporter3-System(ZES) in der Förderperiode 2014-2020“ sowie das entsprechende Excel-Formular zur Anmeldung der Nutzerinnen und Nutzer werden den Koordinatorinnen und Koordinatoren in der jeweils aktuellen Fassung in der efREporter-Verwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt.

Der Erlass tritt am 12. Mai 2016 in Kraft.


EU-Strukturfonds 2000-2006, 2007-2013 und 2014-2020:
Erlass zur Überprüfungspflicht der aktuellen Nutzerzugriffsberechtigung zum System efREporter *

* Der Erlass tritt am 29. April 2016 in Kraft


Erlass zur Einführung des Leitfadens für Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz  5 VO (EU) Nr. 1303/2013 in den Operationellen Programmen 2014-2020 EFRE/ESF Sachsen-Anhalt

Anlage: Leitfaden EFRE (Version V1.0)

Anlage: Leitfaden ESF (Version V1.0)

Hinweise:

- Eine Aktualisierung des o.g. Erlasses inkl. Anlagen ist unter dem Datum 17.10.2017 zu finden.
- Des Weiteren ist ein Erlass und gesonderter Leitfaden für die Finanzinstrumente unter dem Datum vom 20.06.2017 eingestellt.


Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde): Arbeitspapier - Textbausteine für Anträge und Bescheide (3. Änderung)

Änderungen betreffen:
- ESF-Teilnehmenden-Monitoring: Wegfall des Blattes der Kontaktdatenerfassung, Anpassung der Nummerierung im Fragebogen zum Eintritt und Anpassung der Bezeichnung der Fragebögen (geschlechterneutrale Sprache) --> Auswirkungen in den Punkten "Aufbewahrung" (Ziffer 4) sowie "Gemeinsame Output- und Ergebnis-Indikatoren beim ESF - Teilnehmenden-Monitoring" (Ziffer 13)
- Wegfall der Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) als Grundlage für die elektronische Aufbewahrung (Ziffer 4)
- Anpassungen der Formatierungen im Punkt "Information und Kommunikation" (Ziffer 8)

Hinweis: Aktualisierungen der Textbausteine finden Sie unter 01.02.2017 (4. Änderung) und unter dem Datum 17.10.2017 (5. Änderung).

 

Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde): Arbeitspapier - Textbausteine für Anträge und Bescheide (2. Änderung)

Änderungen betreffen:
- Auszahlung: In den Fällen, in denen an die Träger ein "Vorschuss" gezahlt wird, sind die Dokumente zum Nachweis der getätigten Ausgaben spätestens bei der nächsten Mittelabforderung vorzulegen (Ziffer 6);
- Information und Kommunikation: Konkretisierung der Textbausteine aufgrund des im Juni 2015 veröffentlichten "Leitfadens für Begünstigte von Mitteln aus dem EFRE und dem ESF" (Ziffer 8)

Hinweis: Aktualisierungen der Textbausteine finden Sie unter 05.10.2015 (3. Änderung), 01.02.2017 (4. Änderung) und unter dem Datum 17.10.2017 (5. Änderung).

 

Erlass zur Einführung einer Checkliste zur Überprüfung von Vergaben - 1. Änderung

Anlage: Checkliste Vergabeprüfung (Stand 22.06.2015)

Anlage: Ausfüllhinweise (Stand 22.06.2015)

Anlage 1: Übersicht Vergabeschwellenwerte (Stand 22.06.2015)

Anlage 2: Wertgrenzen (Stand 22.06.2015)

Anlage 3: Fristen (Stand 07.05.2015)

Anlage 4: Leitlinien der EU-KOM zur Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der EU im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung finanzierte Ausgaben anzuwenden sind 

Hinweis: Aktualisierungen finden sich unter dem Datum 14.07.2017 (2. Änderung).


Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde): Arbeitspapier - Textbausteine für Anträge und Bescheide (1. Änderung)

Hinweis: Aktualisierungen der Textbausteine finden Sie unter 05.08.2015 (2. Änderung), 05.10.2015 (3. Änderung), 01.02.2017 (4. Änderung) und unter dem Datum 17.10.2017 (5. Änderung).

 

Erlass des Ministeriums der Finanzen (EU-Verwaltungsbehörde): Arbeitspapier - Textbausteine für Anträge und Bescheide

Hinweis: Aktualisierungen der Textbausteine finden Sie unter 12.06.2015 (1. Änderung), 05.08.2015 (2. Änderung), 05.10.2015 (3. Änderung), 01.02.2017 (4. Änderung) und unter dem Datum 17.10.2017 (5. Änderung).


Erlasszur Einführung einer Checkliste zur Überprüfung von Vergaben

Anlage: Checkliste Vergabeprüfung

Anlage: Ausfüllhinweise

Anlage 1: Übersicht Vergabeschwellenwerte

Anlage 2: Wertgrenzen

Anlage 3: Fristen

Anlage 4: Leitlinien der EU-KOM zur Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der EU im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung finanzierte Ausgaben anzuwenden sind

Hinweis: Aktualisierungen finden sich unter dem Datum 01.07.2015 (1. Änderung) und unter dem Datum 14.07.2017 (2. Änderung).

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