Bezeichnung der Leitlinien
Datum der Leitlinien
Leitlinien für den Abschluss von operationellen Programmen 2014-2020
Aktualisierte Leitlinien für den Abschluss von operationellen Programmen, für die eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds oder dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds genehmigt wurde, sowie von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) (2014–2020)
Bekanntmachung der KOM
eingetragen im ABI. C 6126 vom 14.10.2024 S. 1
Leitlinien für den Abschluss von operationellen Programmen 2014-2020
Aktualisierte Leitlinien für den Abschluss von operationellen Programmen, für die eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds oder dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds genehmigt wurde, sowie von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) (2014–2020)
Hinweis: Bitte beachten Sie die neuen Abschlussleitlinien für die FP 2014-2020, veröffentlich mit Datum vom 14.10.2024
Bekanntmachung der KOM
eingetragen im ABl. C 474 vom 14.12.2022, S. 1
Leitlinien für den Abschluss der operationellen Programme 2014-2020
Anhang I: Liste aller in Phasen aufgeteilten Vorhaben, die sich auf die Programmplanungszeiträume 2014-2020 und 2021-2027 erstrecken
Anhang II: Liste der nicht funktionierenden Vorhaben
Anhang III: Liste der Vorhaben, die von anhängigen nationalen Untersuchungen betroffen sind/aufgrund eines Gerichtsverfahrens oder einer Verwaltungsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung ausgesetzt wurden
Anhang IV: Beispiel für die Berechnung der Restzahlung für ein Programm
Die Leitlinien regeln - neben dem Abschluss der operationellen Programme, für die eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Kohäsionsfonds (KF) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) genehmigt wurde - auch den Abschluss für Mittel aus REACT-EU. Die Leitlinien enthalten Vorschriften für die Änderung von Programmen bzw. Finanzierungsplänen, die Aufhebung der Mittelbindung, die Berechnung von Restzahlungen, die Auswirkungen des Leistungsrahmens, sowie für zweiphasige und nicht funktionierende Vorhaben. Ferner werden die Behandlung finanzieller Unregelmäßigkeiten, von Betrugsverdacht betroffene Ausgaben und der Inhalt der Abschlussdokumente geregelt.
Hinweis: Bitte beachten Sie die neuen Abschlussleitlinien für die FP 2014-2020, veröffentlich mit Datum vom 14.12.2022
Bekanntmachung der KOM
eingetragen im ABl. C 417 vom 14.10.2021, S. 1
(gemäß Artikel 67 und 68, 68a und 68b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 und Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)
Überarbeitete Ausgabe nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046
27.05.2021
Leitlinien für Regionalbeihilfen 2022-2027
Anlage: Anhänge 1 bis 8
Die EU-Kommission hat die überarbeiteten Leitlinien für Regionalbeihilfen verabschiedet. Diese treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Mitteilung der KOM C(2021) 2594 final vom 19.04.2021
Leitlinien zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß der Haushaltsordnung
Die Leitlinien zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten und Interessenkonflikten im Rahmen der Haushaltsordnung enthalten praktische Beispiele, Vorschläge und Empfehlungen zur Unterstützung der EU-Organe und der Behörden der Mitgliedstaaten in diesem Bereich.
Bekanntmachung der KOM C(2021) 2119 final vom 07.04.2021,
eingetragen im ABl. C 121 vom 09.04.2021, S. 1
Festlegung der Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind
Anhang: Leitlinien
Hinweis: In Kapitel 2 der Leitlinien finden Sie Beispiele zu Arten von Unregelmäßigkeiten und entsprechende Finanzkorrektursätze.
* KOM wendet diese Leitlinien bei Finanzkorrekturverfahren an, die nach dem Datum des Erlasses dieses Beschlusses eingeleitet werden.
Beschluss C(2019) 3452 final der KOM vom 14.05.2019
Europäische Struktur- und Investitionsfonds: Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu dem von den Prüfbehörden zu übermittelnden jährlichen Kontrollbericht und Bestätigungsvermerk und zur Behandlung seitens der Prüfbehörden ermittelter Fehler im Hinblick auf die Feststellung und Meldung zuverlässiger verbleibender Gesamtfehlerquoten (EGESIF_15-0002-04, aktualisierte Fassung)
Anhang 4: Beispiel zur Illustration der Behandlung verschiedener Arten negativer Stichprobeneinheiten (.xls-Datei)
Anhang 5: Art der Feststellungen (.xls-Datei)
17.12.2018
Europäischer Sozialfonds: Leitlinien für standardisierte Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013
Juni 2015
Leitlinien für vereinfachte Kostenoptionen (VKO): Pauschalfinanzierungen, Standardeinheitskosten, Pauschalbeträge gemäß Artikel 67 und 68 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Artikel 14 Absätze 2 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 und Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 (EGESIF_14-0017)
Leitlinie in Englisch: Guidance on Simplified Cost Options (SCOs): Flat rate financing, Standard scales of unit costs, Lump sums under Articles 67 and 68 of Regulation (EU) No 1303/2013, Article 14(2) – (4) of Regulation (EU) No 1304/2013 and Article 19 of Regulation (EU) No 1299/2013 (EGESIF_14-0017)
Anlage: Fragen der VB/ Antworten der EU-Kommission (EMPL F2) zum Thema "Vereinfachungen", Stand 22.01.2014
September 2014
Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
Mitteilung der KOM (2014/C 19/04) vom 22.01.2014
Leitlinien zur Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der EU im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung finanzierte Ausgaben anzuwenden sind
Beschluss der KOM C (2013) 9527 final vom 19.12.2013
Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020
Anlage: Umsetzung der Übergangsbestimmungen der Regionalbeihilfeleitlinien 2014-2020 (Schreiben der EU-KOM, GD Wettbewerb, COMP/H1/RI/Ic D(2013) 079073 vom 02.08.2013)
Mitteilung der KOM (2013/C 209/01) vom 23.07.2013
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