Inhaltsverzeichnis
Prüfungen PB bearbeiten | |
---|---|
Der Prozess "Prüfungen PB bearbeiten" steht lediglich den EU-Prüfbehörden zur Verfügung und wird für andere Nutzende nicht angezeigt. | |
Prüfungen PB bearbeiten: Prüfung erfassen | |
Zur Erfassung der vorhabensbezogenen Prüfungen steht den Nutzenden der EU-Prüfbehörde in der Prozessgruppe „Vorhabensbegleitung“ der Prozess „Prüfungen PB bearbeiten“ zur Verfügung. Die Erfassung der Prüfung kann ab Status „Vorhaben genehmigt“ (BB) erfolgen, dabei kann das zu bearbeitende Vorhaben über die Vorhabenssicht oder die Prozesssicht aufgerufen werden. Nach der Auswahl des Prozesses „Prüfungen PB bearbeiten“ erscheint die Maske „Prüfungen PB bearbeiten: Prüfung erfassen“. | |
Die Erfassung der Prüfung im Prozess "Prüfungen PB bearbeiten" erfolgt analog zu Kapitel "07.02 Prüfungen bearbeiten". Der einzige Unterschied besteht in der Auswahl der "Art der Prüfung". | |
Dialog: Prüfung erfassen: Basisdaten | |
Für die Auswahl der Art der Prüfung wird die entsprechende Auswahlliste möglicher Prüfungsarten mit der Taste geöffnet. Im Prozess "Prüfungen PB bearbeiten" stehen lediglich Prüfungsarten der Prüfungskategorie 2 "Prüfung nach Artikel 79 (EU) 2021/1060" zur Auswahl. Je nach Bundesland wird festgelegt, ob die Erfassung von Prüfungsdetails im Prozess "Prüfungen PB bearbeiten" verpflichtend ist. |