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Vorhaben genehmigen

Vorhaben genehmigen: Zuordnung bearbeiten 

Das zu bearbeitende Vorhaben wird über die Prozess- oder die Vorhabenssicht aufgerufen.

Daraufhin öffnet sich die Aktivität „Vorhaben genehmigen: Zuordnung bearbeiten“.

In dieser können die bereits erfassten Daten zum Vorhaben noch einmal geprüft und ggf. aktualisiert werden.

Über Betätigen des Buttons öffnet sich die Ansicht, in der die Zuordnung der Antragstellenden und wirtschaftlichen Eigentümer geändert werden kann.


Info
titlePraxistipp

Ist dem Vorhaben nur eine antragstellende Person zugeordnet, kann der Wirtschaftliche Eigentümer direkt über den Button innerhalb des Aktivitätenbereichs "Antragstellende und Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern" bearbeitet werden.

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Dialog: Antragstellende Hinzufügen/Entfernen und wirtschaftliche Eigentümer bearbeiten

Im Dialog "Antragstellende Hinzufügen/Entfernen und wirtschaftliche Eigentümer bearbeiten" können weitere Antragstellende hinzugefügt oder entfernt werden sowie der wirtschaftliche Eigentümer eines Antragstellenden über den Button bearbeitet werden.

Dialog: Wirtschaftliche Eigentümer des Begünstigten bearbeiten

Im Dialog "Wirtschaftliche Eigentümer des Begünstigten bearbeiten" können wirtschaftliche Eigentümer erfasst werden. Wird das Kennzeichen "Erfassung wirtschaftlicher Eigentümer notwendig?" mit "Ja" gefüllt, wird der Button aktiviert.



Hinweis
titleHinweis

Die Erfassung von wirtschaftlichen Eigentümern ist:

  • verpflichtend für juristische Antragstellende des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • optional für juristische Antragstellende des Privatrechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • nicht möglich bei natürlichen Antragstellenden und bei juristischen Antragstellenden des öffentlichen Rechts.

Nach einem Klick auf den Button kann ein neuer Eigentümer erfasst oder über den Button gelöscht werden.

An dieser Stelle muss mindestens eins der beiden Felder „Steuerliche Identifikation“ oder „Umsatzsteuer-ID“ befüllt werden.

Sind alle Daten zum Wirtschaftlichen Eigentümer erfasst kann dieser mit bestätigt werden.


Zusätzlich zu erfassen sind:

  • die „Landesinitiative“,
  • die Daten zur Genehmigung des Vorhabens sowie
  • die Angaben zum „Vorlagedatum des VN lt. Genehmigung“.

Bei den lila hinterlegten Datenfeldern handelt es sich um optionale Angaben.

Nach Erfassung der Daten wird über den Button in die nächste Bearbeitungsmaske „Vorhaben genehmigen: Basisdaten bearbeiten“ gewechselt.


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Vorhaben genehmigen: Basisdaten bearbeiten

In dieser Aktivität können die bereits erfassten Daten zum Vorhaben noch einmal geprüft und ggf. aktualisiert werden.

Weiterhin sind die Angaben zu den „Interventionskategorien“, zum Vorhaben von strategischer Bedeutung" und zur Vorhabensumsetzung" erforderlich.

Hinweis

Innerhalb des Aktivitätenbereichs Vorhabensumsetzung" werden durch Auswahl des Kennzeichens „Ja" sowohl bei Öffentl.-private Partnerschaft" als auch bei De-minimis" weitere Auswahlmöglichkeiten aktiviert. Hier ist eine Auswahl zu treffen.


Nach Erfassung der Daten wird mit dem Button in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Sekundäres ESF+-Thema bearbeiten“ gewechselt.

Hinweis
titleHinweis

Handelt es sich um ein EFRE-Vorhaben, dann wird direkt in die Aktivität "Vorhaben genehmigen: Förderungen bearbeiten" gewechselt.

Vorhaben genehmigen: Sekundäres ESF+-Thema bearbeiten

Für die Auswahl eines Sekundären ESF+-Themas, das gewünschte durch Anklicken markieren und durch Betätigen des Buttons der rechten Seite und damit dem Vorhaben zugordnen.

Wenn mehrere Angaben zutreffend sind, ist eine Mehrfachauswahl möglich.

Nach Erfassung der Daten wird mit dem Button in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Förderungen bearbeiten“ gewechselt.


Vorhaben genehmigen: Förderungen bearbeiten

In dieser Ansicht kann die beantragte Gesamtinvestition ggf. aktualisiert werden.

Zusätzlich einzutragen sind die:

  • Förderfähige Investition (lt. Genehmigung; Summe aus erstattungsrelevanten und nicht erstattungsrelevanten Mittelgebern) und
  • Förderung gesamt (Summe der erstattungsrelevanten und nicht erstattungsrelevanten Zuschuss-Mittelgeber: EU + Bund mit Haushaltsstelle + Land).
Hinweis

Bundesmittel ohne Haushaltsstelle sind nicht in die Berechnung der „Förderung gesamt“ einzubeziehen.

Wird bei "Erfolgt eine Weiterleitung des Zuschusses?" das Kennzeichen "Ja" ausgewählt, wird der Button aktiviert und die Schriftfarbe wechselt auf schwarz. Über diesen lässt sich ein neuer Partner hinzufügen.

Dialog: Partner bearbeiten

Im Dialog "Partner bearbeiten" kann über den Button ein neuer Partner erfasst werden. Die weißen Pflichtfelder sowie eines der beiden Datenfelder "Steuerliche Identifikation" oder "Umsatzsteuer-ID" müssen befüllt werden.

Über den Button image-2023-3-24_10-49-53.pngImage Removed Image Added lässt sich ein erfasster Partner entfernen.


Durch Betätigen des Buttons  kann die Erfassung bestätigt werden.

In der Tabelle „Verteilung auf Mittelgeber und Jahre“ ist die Aufteilung der Genehmigung (Förderfähige Investition) auf die erstattungsrelevanten sowie ggf. nicht erstattungsrelevanten Mittelgeber sowie die Aufteilung der Beträge auf die einzelnen Jahresscheiben abzubilden.

Hinweis

Es werden nur die Mittelgeber in der Tabelle angezeigt, die in der ausgewählten Finanzplanebene mit einem Betrag größer als 0 im Finanzplan belegt sind.

Über den Button besteht die Möglichkeit, weitere erstattungsrelevante und nicht erstattungsrelevante Mittelgeber hinzuzufügen, welche sich ebenfalls aus der ausgewählten Finanzplanebene ergeben und dort mit einem Betrag in Höhe von 0 im Finanzplan hinterlegt sind.

Nach dem Hinzufügen der benötigten Mittelgeber kann die korrekte Aufteilung erfasst werden.

Hinweis

Die „Summe der Verteilung auf Mittelgeber und Jahre“ und der Betrag der im Datenfeld „Förderfähige Investition“ erfasst wird, müssen identisch sein.



Als zusätzliche Information stehen im unteren Teil der Tabelle neben der „Summe der Aufteilung“ die „Berechnung lt. Finanzplan“ sowie die „Differenz“ zwischen der erfassten Aufteilung und der „Berechnung lt. Finanzplan“ zur Verfügung.

Für die „Berechnung lt. Finanzplan“ wird das in der Finanzplanebene hinterlegte Finanzierungsverhältnis zugrunde gelegt.

Nach Erfassung der Daten wird mit dem Button in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Interventionsbereich bearbeiten“ gewechselt.

Vorhaben genehmigen: Interventionsbereich bearbeiten

Durch Anklicken wird ein Interventionsbereich markiert, durch Betätigen des Buttons der rechten Seite und damit dem Vorhaben zugeordnet. In der Folge muss in dem erscheinenden Dialogfenster der auf den Interventionsbereich entfallende Betrag erfasst und mit bestätigt werden.

Wenn mehrere Angaben zutreffend sind, ist eine Mehrfachauswahl möglich.


Bei einer Mehrfachauswahl ist zu beachten, dass die Summe der erfassten Beträge identisch mit der "Förderfähigen Investition" ist.

Ein bereits zugeordneter Interventionsbereich kann mithilfe des Buttons auf die linke Seite verschoben und damit aus der Zuordnung entfernt werden. 

Der Betrag eines bereits zugeordneten Interventionsbereichs kann über den Button geändert werden.

Nach Erfassung der Daten wird über den Button in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Pauschalen nach Art. 53 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2021/1060 bearbeiten“ gewechselt.

Vorhaben genehmigen: Pauschalen nach Art. 53 Abs. 1 VO (EU) Nr. 2021/1060 bearbeiten

Über die Button sowie besteht die Möglichkeit, für das Vorhaben Angaben zu Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen zu erfassen.

Hinweis

Werden in einem Vorhaben Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierungen genehmigt, sind diese im efREporter4 zu erfassen. Zudem müssen im Rahmen der Erfassung von Auszahlungen Aussagen über vereinfachte Kostenoptionen, wie Pauschalbeträge und Pauschalfinanzierungen getroffen werden. Dabei wird auf die an dieser Stelle gemachten Angaben zurückgegriffen.

Über den Button kann eine Erfassung wieder gelöscht werden.

Nach Erfassung der Daten wird mit in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Kostenarten bearbeiten“ gewechselt.


Vorhaben genehmigen: Kostenarten bearbeiten

Um eine Kostenart zuzuordnen wird die gewünschte Auswahl in der linken Auswahltabelle zunächst durch Anklicken markiert und mithilfe des Buttons dem Vorhaben zugeordnet.

Wenn mehrere Angaben zutreffend sind, ist eine Mehrfachauswahl möglich.

In diesem Zusammenhang muss der/die auf die Kostenart(en) entfallende(en) Betrag/Beträge erfasst und mit bestätigt werden.

Hinweis

Die hier erfassten Kostenarten sind im Rahmen der Erfassung der „Auszahlung auf Abrechnung“ erneut mit Ist-Beträgen zu erfassen. Hierbei wird nur auf die Kostenarten zurückgegriffen, welche im Vorhaben hinterlegt sind.

Bei  der Kostenart mit dem Code "01 - Grund(stücks)erwerb nach Art. 64 Abs. 1 Buchst. b) VO (EU) Nr. 2021/1060 gibt es im Bearbeitungsdialog "Kostenart" das Datenfeld "Grund der Überschreitung der Obergrenze".

Sobald der erfasste Betrag für Grund(stücks)erwerb 10% der förderfähigen Investition des Vorhabens übersteigt, muss das Feld "Grund der Überschreitung der Obergrenze" als Pflichtfeld direkt oder über den Button befüllt werden.

 

Über den Button kann der erfasste Betrag geändert und mit bestätigt werden.


Der Betrag für die Kostenart mit dem Code „04" wird immer automatisch berechnet, entspricht der „Förderfähigen Investition“ und kann mit bestätigt werden. 

Hinweis

Wird zuvor eine andere Kostenart eingetragen, dann entspricht der automatisch berechnete Betrag der Kostenart mit dem Code „04“, dem noch offenen Differenzbetrag.

Nach Erfassung der Daten zu den Kostenarten wird mit dem Button in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Indikatoren zuordnen“ gewechselt.

Vorhaben genehmigen: Indikatoren zuordnen

Sofern an einer Finanzplanebene optionale Indikatoren hinterlegt sind, besteht die Möglichkeit, diese aus der linken Auswahltabelle, nach Markieren und Betätigen des Buttons am Vorhaben zuzuordnen.


Die Pflichtindikatoren, welche über die Finanzplanebene definiert sind, werden dem Vorhaben automatisch zugeordnet und können nicht aus dem Vorhaben entfernt werden.

Mit dem Button wird in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Indikatorenwerte bearbeiten“ gewechselt.


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Vorhaben genehmigen: Indikatorenwerte bearbeiten

Hier sind bei der Genehmigung die Ausprägungswerte aus der Auswahlliste (nur für Ausprägungsindikatoren), die Basis-Werte (nur für Indikatoren an denen Basis-Wert erforderlich ist) sowie die Soll-Werte zu den einzelnen Indikatoren zu erfassen.


Mit dem Button wird in die nächste Aktivität „Vorhaben genehmigen: Notizen erfassen“ gewechselt.

Vorhaben genehmigen: Notizen erfassen

Über den Button kann optional eine Notiz am Vorhaben erfasst werden.

Durch die Bestätigung der Eingabe mit wird die Notiz zwischengespeichert.

Das Entfernen ist nur möglich, wenn der gesamte Erfassungsprozess abgebrochen wird.

Die erfasste Notiz kann über den Button in einem separaten Dialog zur Anzeige gebracht werden.


Mit dem Button wird die Genehmigung des Vorhabens abgeschlossen, das Vorhaben befindet sich im Status BB (Vorhaben genehmigt).

Im Anschluss erscheint die Aktivität „Vorhaben genehmigen: Bericht generieren“.


Vorhaben genehmigen: Bericht generieren

Hinweis
titleHinweis

In der aktuellen Version ist es noch nicht möglich, in dieser Aktivität einen Vorhabensbericht zum Vorhaben zu generieren.

Der Prozess kann über den Button  entsprechend geschlossen werden.